Aktuelle Pressemeldung

24.05.2012 15:35 Alter: 12 yrs
Von: Der Neue Tag

Zocker zieht vor Gericht

Vergeblich Gewinn eingeklagt - Automat defekt


Weiden. (ca) In Weiden gibt es an zwölf Standorten insgesamt 25 Spielhallen mit 281 Automaten. Eine zweifelhafte Entwicklung, die jetzt auch Amts- und Landgericht beschäftigt. Ein Spieler hatte einen Casinobetreiber aus der Bahnhofstraße verklagt, weil dieser ihm nicht den ganzen Gewinn auszahlte. Der Zocker pokerte zu hoch: In letzter Instanz entschied die Berufungskammer jetzt für die Spielbank. Der Kunde eines Casinos in der Bahnhofstraße hatte eine ungewöhnliche Glückssträhne. An seinem Spielautomaten erzielte er mehrfach Maximalgewinne. Am Ende der Spielserie hatte der Automat 1050 Euro ausgespuckt. Darüber hinaus gewann der ,,Glückspilz" 200 kostenlose Sonderspiele. Sein ,,Glück" währte solange, bis der Spielhallenbetreiber den Automaten vom Netz nahm. Begründung: Softwarefehler. Kurz zuvor hatte der Betreiber eine Warnung der Herstellerfirma bekommen. Die 1050 Euro bekam der Kunde ausbezahlt, die Freispiele nicht. 2000 Euro abgelehnt Der Kunde klagte seine Sonderspiele ein, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schnupfhagn. Er forderte vor dem Amtsgericht als Ersatz für die ungenutzten Freispiele 3500 Euro. Der Spielhallenbertreiber, vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Holz (Kanzlei Dr. Schulze & Coll.), bot 2000 Euro in einem Vergleich an. Das war dem Kläger zu wenig. Das Amtsgericht wies seine Klage schließlich ab: Da der Automat aufgrund des Softwarefehlers nicht ordnungsgemäß funktionierte, durfte der Betreiber die Serie beenden, hieß es im Urteil. Der ,,Zocker" wollte das nicht hinnehmen und legte Berufung ein. Ein letztes Vergleichsangebot von 400 Euro schlug er aus. Am Ende ging er leer aus: Die Berufungskammer des Landgerichts Weiden unter Vorsitz von Richter Georg Grüner wies die Berufung zurück. Begründung: In einem zunächst gegen den Kläger eingereichten Strafverfahren hatte sich herausgestellt, dass der vermeintliche Glückspilz den Softwarefehler kannte. Er hatte am gleichen Tag, ebenfalls in einer Spielothek in der Bahnhofstraße, wenige Stunden zuvor mit einem Bekannten an einem baugleichen Automaten gesessen. Dabei erzielte der Kumpel hohe Gewinne in der Größenordnung von 4000 Euro. Die Kammer ging deshalb davon aus, dass der Spieler die Fehlfunktion der Software bewusst ausgenutzt hatte. Deshalb sei der Kläger nicht schutzwürdig. Quelle: Der Neue Tag vom 24.5.12, Rubrik: Stadt Weiden