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24.04.2013 00:00 Alter: 11 yrs
Von: Der Neue Tag

Pille samt Hülle geschluckt

89-Jährige klagt gegen Kliniken Nordoberpfalz AG - Vergleich: 2500 Euro


Weiden. (rns) Darf man eine 89-jährige Patientin mal kurz aus den Augen lassen? Muss man damit rechnen, dass sie „blitzschnell zulangt" und ein Becherchen voll Tabletten hinunterschluckt? Auf 25 000 Euro Schmerzensgeld verklagten die Angehörigen einer fast 90-Jährigen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze, die Kliniken Nordoberpfalz. Im Krankenhaus Vohenstrauß hatte die stark sehbehinderte, aber durchaus nicht debile Frau ihr vorbereitetes Medikamentenglas genommen, während eine Schwesternschülerin ihr das Frühstück zubereitete. Sie schluckte die sieben darin befindlichen Tabletten hinunter, bevor die Auszubildende reagieren konnte. Dann bemerkten beide, dass die Seniorin eine Kohle-Komprette - eine ziemlich große Pille gegen Druchfall - samt der sie umhüllenden Blister-Packung geschluckt hatte. Die 22-Jährige meldete den Vorfall sofort ihre Bereichsleiterin. Diese verständigte den behandelnden Arzt. Der Belegarzt verordnete ein altes Hausmittel: Sauerkraut. Dies sollte den Fremdkörper umschließen, bis er auf natürlichem Wege abgegangen wäre. Darm-Perforation In der Folge ging es der alten Dame besser. Sie wurde aus dem Krankenhaus entlassen. Ihr Zustand verschlechterte sich jedoch und sie musste einen Monat später wegen einer Darm-Perforation operiert werden. Hierbei stellte sich heraus, dass noch Rückstände der Alufolie der Blister-Packung im Darm gewesen waren. In der Verhandlung vor den Richtern Viktor Mihl, Thomas Hys und Sabine Nickl legte der Arzt dar, warum er den verluckten Fremdkörper nicht endokopisch entfernt hatte. Er habe bei einem solchen Vorgehen durch eventuelle Ritzung der Speiseröhre größere Komplikationen erwartet als beim Durchlaufen-Lassen der Verdauungswege. Nötig wäre Gutachten Die Richter gaben zu erkennen, dass sie keine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die Schwesternschülerin sähen. Ob das Vorgehen des Arztes kausal für die späteren Leiden der Patientin gewesen sei, ließe ich nur durch ein aufwendiges Sachverständigen-Gutachten klären. Eventuell liege auch ein Verschulden der Bereichsleiterin des Krankenhauses vor, die den Stuhl der Patientin nach der „Abführ-Kur" nicht genau untersucht hatte. Angesichts all dieser Unwägbarkeiten einigten sich Dr. Schulze und Rechtsanwalt Carl Brünnig auf einen Vergleich. Die Beklagte - die Kliniken AG - zahlt 2500 Euro an die Klägerin. Quelle: Der Neue Tag vom 24.04.2013; Rubrik: Stadt Weiden