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11.05.2012 15:41 Alter: 12 yrs
Von: Der Neue Tag

Fehlende Matte oder "Lebensrisiko"?

Richter Peter Frischholz weist Klage von Frau ab, die sich im Fitnessstudio verletzt hat - Berufung


Weiden/Grafenwöhr. (RNS) Lag ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor oder ist das „allgemeines Lebensrisiko"? Eine 58-jährige aus Grafenwöhr verletzte sich in einem Fitnessstudio im Landkreis Neustadt/WN dermaßen, dass sie nicht mehr arbeitsfähig ist und unter dauerhaften Schmerzen leidet. Sie klagt nun. Und zwar mit Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze gegen den 35 Jahre alten Betreiber. 20.000,00 € Schmerzensgeld sowie Ersatz aller angefallenen und zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden forderte der Rechtsanwalt. Letztere dürften sicherlich in die Hundertausende gehen, da die Frau Wochen im Klinikum und jetzt wieder in einer Schmerzklinik verbringen musste. Was war geschehen? Auf einem Gerät, auf dem man bäuchlings liegend die Rückenmuskulatur trainiert, war die damals 57-jährige im Mai 2011 mit den Beinen abgerutscht und mit dem Gesicht auf die stählerne Mittelstütze gefallen. Die Unfallfolgen waren gravierend. Im Klinikum Weiden stellten die Ärzte Frakturen der Nasennebenhöhle, des Nasenbeins, der Orbitawand, Zerrungen und Stauchungen der Halswirbelsäule sowie eine Gehirnerschütterung fest. Dauerhaft eingeschränkt Noch heute leidet die Grafenwöhrerin an ständigen Kopfschmerzen. Ihr körperliches Leistungsvermögen sei dauerhaft eingeschränkt, berichtete die Verheiratete in der Verhandlung vor dem Landgericht Weiden. Die Folgen des Unfalls wären deutlich geringer ausgefallen, wenn auf dem eisernen Fuß des Rückentrainers eine Schutzmatte gelegen hätte, argumentierte Rechtsanwalt Dr. Schulze. Dem hielt Dr. Ernst Rohde (Frankfurt am Main), der Rechtsanwalt der Haftpflichtversicherung des Beklagten, entgegen, dass sich die Verletzte mit den Händen gegen den Sturz abstützen hätte können. Auch sei es denkbar gewesen, dass sie eine plötzliche Schwäche überkommen hätte, durch die sie bewusstlos geworden sei. Und: eine Schutzmatte sei nicht vorgeschrieben gewesen. Dr. Schulze, der das betreffende Trainingsgerät für „gefährlicher als die anderen" hält, sah Parallelen zu anderen Rechtsfällen. So werden seit einigen Jahren sämtliche Masten auf Skihängen mit Matten umwickelt, nachdem in einigen Fällen Verletzte Recht bekamen, die sich bei ihrer Sportausübung daran verletzt hatten. Fall für Oberlandesgericht Richter Peter Frischholz berichtete von einem anderen Fall. Ein am Platzrand stehender Zuschauer hatte bei einem Fußballspiel den Ball an den Kopf bekommen und ist nun seit drei Jahren Invalide. „Müssen nun alle Dorf-Bolzplätze mit Fangnetzen umstellt werden?" Richter Frischholz wies die Klage ab. Dr. Schulze kündigte bereits an, dass das Oberlandesgericht Nürnberg den Fall endgültig zu entscheiden haben wird. Quelle: Der Neue Tag vom 11.05.2012, Rubrik: Stadt Weiden