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08.07.2013 00:00 Alter: 11 yrs
Von: Der Neue Tag

„Fremdkörper im Dorf"

Streit um Geruchsbelästigung aus der Schweinehaltung vor dem Landgericht - Richter rät: „Ziehen Sie weg"


Neustadt/Weiden. (rns) Verhärtete Fronten: Zwei Parteien, die sich nicht riechen können. Ein „Freumdkörper im Dorf". 1996 zog ein Bautechniker in kommunalen Diensten zusammen mit seiner Frau in ein kleines Dorf in der Landkreis-Mitte. Die Familie kaufte ein Haus billig, aber etwas renovierungsbedürftig. In dem 52-Seelen-Ort gibt es 4 oder 5 Schweinezuchtbetriebe - und das Haus, dessen Besitzer nun wegen des „unerträglichen Gestanks aus der Schweinehaltung" vor Gericht zogen. Vertreten von Rechtsanwalt Rüdiger Franke wollten sie vor der Ersten Zivilkammer des Landgerichts den Ferkelzüchter dazu zu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, dass die Geruchsbelästigung „auf ein erträgliches Maß" gesenkt wird. Sowohl in den Wohn- als auch in den Schlafräumen könne man es nicht aushalten, klagten die Eheleute. Der beklagte Landwirt bestritt mit Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze, dass die Emissionen aus seinem Betrieb zu hoch seien. Seit Mai 2007 betreibe er die Ferkelzucht. Alle Vorschriften und Auflagen des Landratsamts seien eingehalten und die Bauauflagen erfüllt worden. Richter Viktor Mihl gab gleich von Anfang an zu erkennen, dass er der Klage keine großen Erfolgsaussichten einräumt. Wie groß die Geruchsbelästigung tatsächlich ist, ließe sich nur durch ein aufwendiges und teures Langzeitgutachten klären. Und: „Wie ich dort war, hat es nicht gestunken." Außerdem ließe sich nur schwer klären, aus wessen Stall der üble Gestank käme. Zwischenzeitlich werde sogar ein anderer Schweinezüchter als Hauptverantwortlicher angesehen. Auch diesen hätten die Eheleute inzwischen verklagt. „Wie kann man sich bloß in ein Dorf einkaufen?", fragte der Richter die Kläger und legte ihnen nahe, doch wegzuziehen. Als diese sagten, dies sei „völlig unmöglich", da es doch „die Heimat unserer Kinder" sei, stellte Mihl fest: „Dann müssen Sie es aushalten!" Er regte jedoch an, gemeinsam nach Lösungen für das Dilemma zu suchen. Man müsse miteinander sprechen. Vielleicht könne durch eine Erhöhung der Abluftkamine oder eine andere Maßnahme eine für beide Seiten erträgliche Lösung gefunden werden. Dem verschlossen sich Beklagtenvertreter Schulze und sein Mandant grundsätzlich nicht. Der Abluftkamin sei aber bereits elf Meter hoch und nicht beliebig erhöhbar. Teures Gutachten Die Fronten sind bereits sehr verhärtet. Schulze wusste, dass die Familie „als Fremdkörper im Dorf" angesehen wird. Der Landwirt beklagte, dass „noch nie jemand persönlich zu ihm gekommen" sei. „Gespräche wären schon lange möglich gewesen", so der Mann. „Im Interesse des Dorffriedens" wurde schließlich vereinbart, dass man sich zusammensetzen werde. Sollte keine Einigung gefunden werden, müssen die Kläger entweder einen hohen fünfstelligen Euro-Betrag für die Einholung eines Gutachtens, mit laut Mihl „äußerst unsicherem Ausgang", vorschießen, oder die Klage wird abgewiesen. Quelle: Der Neue Tag vom 08.07.2013; Rubrik: Stadt Neustadt/Weiden