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04.09.2013 00:00 Alter: 11 yrs
Von: Der Neue Tag

Eltern verklagen Klinik

Vorwurf: Pfusch im Kreißsaal - Fünfjähriger ein Schwerstpflegefall


Amberg/Schwandorf. (hwo) Der Bub ist fünf Jahre alt und gilt als Schwerstpflegefall. Er muss künstlich ernährt werden und bedarf einer Betreuung rund um die Uhr. Der bei ihm vorliegende Hirnschaden soll während der Geburt in einer Klinik im Landkreis Schwandorf entstanden sein. Am heutigen Mittwoch beginnt nun vor einer Zivilkammer der Landgerichts Amberg ein Schadensersatzprozess gegen das Krankenhaus, Ärzte und eine Hebamme. In einem dem Verfahren vorausgehenden Beschluss hat die Zivilkammer den Streitwert des Prozesses auf 2,2 Millionen Euro festgesetzt. Die Eltern des Buben, ein Ehepaar aus der südlichen Oberpfalz, treten in dem Verfahren als Kläger auf. Sie werden vertreten durch den Weidener Anwalt Dr. Burkhard Schulze. Bevor er das Mandat übernahm, hatte eine von dem Elternpaar beauftragte Anwältin über vier Jahre hinweg außergerichtliche Korrespondenzen geführt. Erfolglos allerdings. Jeder Regulierung abgelehnt Die Haftpflichtversicherungen von Krankenhaus und Arzt, so sagt Anwalt Dr. Schulze, hätten bis heute jede Regulierung abgelehnt. Nun macht er vor dem Amberger Landgericht ein Schmerzensgeld von 500 000 Euro, die momentan 15 000 Euro im Monat betragenden Pflegekosten, künftigen Verdienstengang und sonstige materielle Schäden geltend.
Der Gesamtschaden, so der Jurist, könne momentag nicht annähernd festgestellt werden. Deshalb sei auch ein allgemeiner Feststellungsantrag für die Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher weiterer Forderungen eingebracht worden. Gehirn ohne Sauerstoff Schulze wirft den am Geburtsvorgang beteiligten Ärzten, einer Hebamme und der Klinik schwere Fehler vor. Die Betreuung der Mutter sei völlig ungenügend gewesen, lässt der Weidener Anwalt wissen und ergänzt, dass der zur Katastrophe führende Sauerstoffschaden im Hirn des Kindes die Folge einer sogenannten Gebärmutterzerreißung (Uterusruptur) gewesen sei. Zu dem Vorgang gibt es unterdessen mehrere Sachverständigengutachten. Gleichwohl könnte es sein, dass die Zivilkammer am Ende der mündlichen Verhandlung in Amberg eine gerichtlich angeordnete Expertenmeinung einholt. Bis sie vorliegt, würden dann wohl Monate vergehen. Quelle: Der Neue Tag vom 04.09.13; Rubrik: Stadt Amberg/Schwandorf