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08.10.2011 00:00 Alter: 13 yrs
Von: Der Neue Tag

Wegen Jugendsünde vor dem Ruin

Sieben Jahre nach Kindergarten-Brand: Azubi sollte 150000 Euro zahlen - Prozess überraschend gewonnen


Weiden. (rns) Die Chancen standen nicht gut für den 20-jährigen. Bei einer Niederlage vor Gericht hätte der Auszubildende Schulden in Höhe von 150000 Euro am Hals gehabt. Die Folge eines Kindergarten-Brandes aus dem Jahr 2004, für den die Versicherung den jungen Mann in Regress nehmen wollte. Zusammen mit einem fast Gleichaltrigen war der damals 14-Jährige am 27. Dezember 2004 in den Kinderhort St. Anton eingestiegen. Weil der Akku des Handys nach einiger Zeit als Lichtquelle ausfiel, zündeten die Buben Kerzen an. Ein Vorhang fing Feuer. Die jungen Einbrecher flüchteten. Der ganze Kindergarten brannte ab: ein Schaden von fast 300000 Euro, den die Haftpflichtversicherung des Jüngeren regulierte. Nun, sieben Jahre später, nachdem der Junge volljährig geworden ist, wollte sie die Hälfte des Geldes von ihm haben und klagte vor dem Landgericht. Offenbar mit guten Aussichten. Im Vorfeld hatte ein anderer Richter dem mittellosen 20-Jährigen wegen "Aussichtslosigkeit" die Prozesskostenhilfe versagt. Als "Mittäter" müsse er haften. Schließlich erreichte Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze doch, dass Prozesskostenhilfe gewährt wurde. Nun sprach Richter Viktor Mihl das Urteil. Die Klage gegen den jungen Weidener wurde gänzlich abgewiesen. Er braucht nicht zu haften. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Nicht vorsätzlich gehandelt Bereits 2008 hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Versicherung zur Zahlung verpflichtet, da es zur Überzeugung gekommen war, dass die Jugendlichen fahrlässig, jedoch nicht vorsätzlich gehandelt hätten. Richter Mihl schloss sich dieser Meinung an: Das Anzünden einer Kerze an sich sei keine "gefährliche Handlung". Zudem sei es die Kerze des Komplizen gewesen, die den Brand verursacht habe. Eine Mittäterschaft, die eine Mit-Haftung begründet hätte, liege nicht vor. Auch habe die Versicherung nicht beweisen können, dass, wenn einer der Buben damals die Feuerwehr gerufen hätte, der Schaden nicht eingetreten wäre. Die Zukunft des Auszubildenden ist also nicht zerstört. Es ist zwar noch Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg möglich, Rechtsanwalt Dr. Schulze rechnet jedoch nicht damit, dass die Versicherung diese einlegt.    Quelle: Der Neue Tag vom 08.10.11, Rubrik: Stadt Weiden