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11.06.2011 00:00 Alter: 13 yrs
Von: Der Neue Tag

Schüler (19) droht Privatinsolvenz

Als 14-Jähriger Einbrecher versehentlich Kinderhort abgefackelt - Versicherung fordert 150000 Euro


Weiden. (rns) Mit 14 Jahren beging er eine riesige Dummheit. Bei einem Einbruch in den Kinderhort St. Anton setzte der Weidener versehentlich das Gebäude in Brand. Schaden: 280000 Euro. Jetzt, sechs Jahre später, versucht die Haftpflichtversicherung, einen Teil des Geldes zurückzuholen. Der 19-Jährige soll 140000 Euro zahlen - plus 10000 Euro Zinsen. Im Januar 2005 stieg er zusammen mit einem Gleichaltrigen zweimal hintereinander in den Kinderhort ein. Beim zweiten Mal erbeuteten sie eine Geldkassette mit etwas Kleingeld und eine Digitalkamera. Um Licht für die Suche nach Verwertbarem zu haben, hatten sie Kerzen angezündet. Ein Vorhang fing Feuer, das ganze Haus brannte ab. Da jetzt die Burschen erwachsen sind, fordert die Haftpflichtversicherung des einen, die den ganzen Schaden bezahlen musste, vom nicht Versicherten die Hälfte des Geldes. Sein Anwalt, Dr. Burkhard Schulze, verweist jedoch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das besagt, dass ein Jugendlicher wegen einer fahrlässig begangenen Tat nicht derart mit Schulden überhäuft werden dürfe, dass seine ganze Zukunft zerstört ist. Dies verstoße gegen Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes - Menschenwürde und freie Entfaltung -, so das Bundesverfassungsgericht. Im Prozess vor der Zivilkammer des Landgerichts brachte Schulze zudem vor, dass sein Mandant am Brand nicht schuld gewesen sei. Die Kerzen habe der Komplize  aufgestellt. Der "Pflicht zur Minimierung des Schadens durch Rufen der Feuerwehr" seien sie deshalb nicht nachgekommen, weil die Buben "in Panik geflüchtet" seien. Richter: Wohl kein Vorsatz Das Landgericht und das Oberlandesgericht Karlsruhe hatten die dort ansässige Versicherungsgesellschaft bereits vor Jahren verurteilt, den Schaden zu bezahlen, da kein Vorsatz vorgelegen habe. Auch Richter Viktor Mihl deutete in der Weidener Verhandlung an, dass „Vorsatz wohl nicht vorliegt", jedoch „gemeinsames Wissen und Wollen beim Einbruch". Auf die Schuldigen war die Polizei 2005 gekommen, weil sich der Ältere vor seinen Kameraden gebrüstet hatte. Das Gericht verurteilte damals beide zu Jugendstrafen. Ein Vergleichsvorschlag, dass der Beklagte wenigstens 15000 Euro zahlen sollte, scheiterte, weil sich der Anwalt der Versicherung, Dr. Jan Figlestahler (Karlsruhe), nicht mit Dr. Schulze auf den Zeitpunkt der Zahlung einigen konnte. Der beklagte Weidener steht vor dem Abitur und strebt ein technisches Studium an. Dessen Dauer, der Eintritt ins Berufsleben und die späteren Verdienstaussichten seien ungewiss, sagte Schulze. Die nicht verheiratete Mutter habe nur ein geringes Einkommen und die Verwandten im Ausland seien sicher auch nicht begütert. Falls kein akzeptabler Vergleich gefunden würde, müsse sein Mandant Privatinsolvenz anmelden. Nach sechs Jahren sei der junge Mann dann schuldenfrei, und die Versicherung bekomme „gar nichts". Richter Mihl vertagte die Verhandlung zur Anhörung weiterer Zeugen und Entscheidung.
Quelle: Der Neue Tag vom 11.06.11, Rubrik: Stadt Weiden