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< Arzt erwischt den falschen Fuß
22.02.2014 00:00 Alter: 10 yrs
Von: Der Neue Tag

Klinikum muss an 81-Jährige zahlen

Gericht entscheidet: Belehrung mangelhaft - 12 500 € Schmerzensgeld zugesprochen


Weiden. (rns) Ausdrücklich hatte eine 81-Jährige gegenüber der Ärztin, die sie über einen bevorstehenden Eingriff aufklärte, gesagt, dass sie nur den "kleinen Eingriff, keinesfalls eine Operation" wünschte. Es sollte, nach vorangegangenem Brustkrebs, eine Gewebeprobe aus Metastasen in der Lunge entnommen werden. Dazu war ein minimalinvasiver Eingriff im Klinikum geplant. Da es aber bei der "Thoraskoskopie" zu Verletzungen des Lungengewebes mit großflächigen Blutungen kam, sah sich der Arzt gezwungen, den Brustkorb doch zu öffnen. In der Folge musste die Weidnerin drei Wochen auf der Intensivstation verbringen, war wochenlang in Reha-Behandlungen und erlitt neben Schmerzen auch einen "erheblichen Verlust an Lebensqualität", so Anwalt Dr. Burkhard Schulze, mit dem sie vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts auf 20 000 Euro Schmerzensgeld klagte. Aus dem OP-Bericht sei ersichtlich, dass schon bei der Spiegelung eine Verletzung des Lungengewebes erkennbar gewesen sei, stellte Prof. Dr. Klaus Henneking (Bayreuth) fest. Auch er hätte, da dies akute Lebensgefahr bedeutet hätte, gehandelt wie der Weidener Thorax-Chirurg. Der Sachverständige stellte allerdings auch klar, dass bei Vernarbungen der Haut, wie sie sich nach der Brustoperation der Patienten gebildet hatten, die Chancen an Gewebe im Brustraum zu kommen, ohnehin geringer gewesen wären als bei Patienten ohne "Schwartenbildung". Über diese geringen Erfolgsaussichten hätte die Frau belehrt werden müssen, stellten die Richter Viktor Mihl, Peter Frischholz und Thomas Hys fest. Dieser unterlasse Hinweis kostet die Versicherung des Klinikums 12 500 Euro. Darauf einigten sich Rechtsanwalt Carl Brünning und Dr. Schulze nach einigem Tauziehen.
Artikel aus Der Neue Tag vom 22.02./23.02.14