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< Arzt erwischt den falschen Fuß
13.05.2014 00:00 Alter: 10 yrs
Von: Der Neue Tag

Ganzheitlicher Kronen Pfusch

Mehr Schmerz als Linderung: Patient will Amalgamsanierung und bekommt schlecht sitzende Kronen


Weiden. Für die Betroffenen ist die Situation alles andere als komisch: Ein Patient, der sich vom Zahnarzt falsch behandelt fühlt und auf Schadensersatz klagt. Ein Dentist, der beteuert, auf eine ganzheitliche Methode zu setzen, die dem Patienten als gute Alternative erschienen sei. Vorsitzender Richter am Landgericht, Viktor Mihl, aber führte das Zivilverfahren dennoch mit humoristischer Verve: "Wenn ich zum Schamanen gehe, darf ich mich nicht wundern."   Kern der Auseinandersetzung: Der Patient litt an diversen Beschwerden und wandte sich 2010 an die jetzige Streitpartei, um seine Amalgam-Füllungen ersetzen zu lassen.   Der Zahnarzt habe zusätzlich dringend empfohlen, tote Zähne entfernen zu lassen, die seiner Auffassung nach ebenfalls derartige Beschwerden verusachen könnten. Diese wurden gezogen, zwei Brücken im Oberkiefer und Unterkiefer eingesetzt - der Patient hat zunächst den Eigenanteil von 4705 Euro von den insgesamt 6700 Euro bezahlt. Bald darauf klagte der Kläger über Nacken- und Kopfschmerzen.   Der so Geschädigte setzte sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung und in einer Sitzung des Prothetik-Ausschusses Nordbayern forderte die AOK Geld zurück, da zumindest zwei der vier Brücken laut Gutachter mangelhaft seien: Die unteren Brücken zeigten lingual überstehende Kronenränder, was auf einen Ausführungsfehler zurückzuführen sei.   Ausschuss pro Patient   Der Ausschuss beschied deshalb, die unteren Brücken müssten erneuert und 839 Euro zurückbezahlt werden. Der Beklagte hatte das 2012 akzeptiert und bot dem Kläger an, die Okklusion nachzubessern. Davon will der Kläger, dessen Vertrauen in die Heilkunst des Zahnarztes erschüttert ist, nichts wissen. Er fordert das Restgeld zurück, weiter ein Schmerzensgeld von 4000 Euro, sowie die Übernahme von Kosten für mögliche Folgeschäden.   Die vor der Behandlung aufgenommenen Röntgenbilder wurden an den vom Gericht bestellten Gutachter übergeben. Dr. Michael Emmerich, selbst Zahnarzt in Weiden, mit einer Zusatzqualifikation als Implantologe kommt in seinem Gutachten vom 14.11.2013 zu einem für den Berufskollegen verheerenden Urteil:   Der Kronenrand gehe im optimalen Fall möglichst nahtlos und ohne Konturunterbrechung in den Zahn über - die Anfertigung in diesem Fall entspreche nicht dem zahnärztlichen Standard.   Dass dies, wie der Beklagte beteuert, aufgrund des verwendeten Zirkonmaterials und der angewandten Methode nicht anders gehe, bezweifelt Emmerich: "Wenn man bei der Einprobe Imperfektionen beim Kronenanschluss ertasten kann, müssen sie abgestellt werden. Ich konnte das problemlos ertasten, das ist zahnmedizinisches Grundwissen."   Der Überstand habe "sicher mehr als 0,3 bis zu einem Millimeter betragen". Die eingebundenen Kronen seien deshalb untragbar, eine Korrektur sei nicht in nötiger Qualität möglich: "Die müssen raus und neu gemacht werden."   Die Entfernung der toten Zähne sei aus schulmedizinischer Sicht überflüssig gewesen.   "Also, jetzt stellt sich das so dar, dass die Papierlage für den Beklagten nicht gut ist", zieht Richter Mihl ein Zwischenfazit. "Das Angebot einer Nachbesserung kommt zu spät, denn der Kläger darf jederzeit den Behandlungsvertrag kündigen." Zu klären sei, ob ein Verschulden am Zustand der Brücken zu konstatieren sei: "Der Schluss ist kurz zu sagen, ja - das heißt, es muss zurückgezahlt werden." Bleibe die Frage: "Gibt's auch Schmerzensgeld?"   Wenig Erfolg zeigte die Strategie des zahnärztlichen Verteidigers, das Gutachten in Zweifel zu ziehen, da Emmerich nur aus der schulmedizinischen Warte argumentierte und den ganzheitlichen Ansatz des Beklagten nicht gelten lasse. "Sie müssen schon erklären, was ganzheitlich ist, Ihren Prospekt lese ich jetzt nicht", bescheidet Mihl. Nach kurzer Beratung mit den zwei Besitzern stellt der Richter fest: "Nach unserer vorläufigen Einschätzung wird man die unteren Brücken rausreißen und neue reinmachen müssen. Aus das Schmerzensgeld scheint nicht überhöht - wir würden deshalb eine Zahlung von 12 000 Euro mit Abgeltung vorschlagen."   Vergleich: Schwere Geburt   Es folgt die Aufführung einer gütlichen Einigung als schwere Geburt in drei Aufzügen - nach empörter Ablehnung versucht ein Beisitzer mit Engelszungen das drohende Scheitern abzubiegen: "Sie haben die 6300 Euro sowieso und dann noch einen Riesenrucksack, wenn Folgeschäden auftreten", appellierte er an den Zahnarzt, "wenn Sie da ncoh 1500 Euro drauflegen, sind alle weiteren Ansprüche erloschen."   Wenig überzeugt legt der Beklagte nach: "Es geht irgendwo auch ums Prinzip." Der Richter empfiehlt zwischendurch den Parteien: "Man kann auch nachbesprechen, reden's noch mal." Schließlich, mit Segen der hinzu geeilten zahnärztlichen Gattin stimmt auch der Beklagte dem Vergleich zu: Die Zahlung von 7500 Euro ohne Anerkennung einer vorhergehenden Rechtspflicht, womit sämtliche Ansprüche erledigt sind. "Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Sachverständige ..." Kurze Pause, es lacht der Richter. "Nein, Krampf, trägt der Beklagte. Der Streitwert wird auf 7835 Euro festgelegt."   Quelle: Der Neue Tag vom 13.05.14; Rubrik: Stadt Weiden