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05.06.2014 00:00 Alter: 10 yrs
Von: Der Neue Tag

Streit um Missbilligung

Verwaltungsgericht empfiehlt Pausch und Stadt Vergleich


Regenburg/ Weiden. (gib) Ein Urteil gab es am Mittwoch nicht. Das Verwaltungsgericht Regensburg riet CSU-Fraktionsvorsitzendem Wolfgang Pausch und der Stadt Weiden aber dringend zu einem Vergleich. Schließlich gehe es hier um eine Dauerbeziehung zweier Seiten, die am gleichen Strang ziehen sollten.   Pausch klagte gegen die Missbilligung, mit der ihn der Stadtrat im Januar - in der Hochphase des Wahlkampfs - gerügt hatte. Er wehrt sich gegen den Vorwurf, am 18. November in einem Telefonat Geheimnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung weitergegeben zu haben. Vorsitzender Richter Dr. Hans Korber stellte fest, dass allgemein aus nichtöffentlichen Gemeinde- und Stadtratssitzungen zu viel geplaudert werde. "Aber dieser Fall kommt mir nicht geeignet vor, ein Exempel zu statuieren."   Als Vertreter der Stadt bekräftigte Rechtsdezernet Hermann Hubmann, dass Pausch gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen habe. Er habe den aktuellen Stand über die Sitzung, in der es um den Verkauf eines städtischen Grundstücks ging, an den potenziellen Käufer weitergegeben. Pauschs Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze führte hingegen an, sein Mandant habe lediglich eine Information eingeholt, die ihm für die Abstimmung wichtig erschien. Von der Verwaltung sei ein Sachverhalt dargelegt worden, der Pauschs Kenntnisstand völlig widersprach.   Richter Korber sah "keinen rechtlichen Hinderungsgrund", dass ein Stadtrat sich nicht zusätzlich zur Verwaltungslage informiert. Auch dass Pausch zu dem Käufer gesagt haben soll, er habe wenig Zeit, er rufe aus der Sitzung an, fand der Richter nicht verwerflich. "Das hätte jede Sitzung sein können." Zweifel meldete der Richter an dem Bescheid der Stadt über die Missbilligung an: Dieser verweise als Begründung lediglich auf die Niederschrift der Stadtratssitzung. Zugute hielt Korber der Stadt, dass sie mit der Rüge die geringste Sanktion gewählt und auf ein Ordnungsgeld verzichtet hatte.   Im vorgeschlagenen Vergleich soll festgehalten werden, dass Pausch weiterhin keine Pflichtverletzung in seinem Verhalten sieht, aber bedauert, dass sein Telefonat zu Missverständnissen und Irritationen im Stadtrat geführt hat. Die Stadt solle im Gegenzug diese Erklärung und auch die Entschuldigung, die Pausch bereits am 16. Dezember an den Stadtrat gerichtet hatte, akzeptieren.   Beide Seiten können den Vergleich widerrufen - Pausch bis 13. Juni und die Stadt bis 15. Juli. Pausch will sich zunächst mit der CSU-Fraktion besprechen. Hubmann verwies darauf, dass der Stadtrat dazu gehört werden muss. Am Rande der Verhandlung wurde bekannt, dass das von Oberbürgermeister Kurt Seggewiß (SPD) angestrebte Verfahren gegen den "Maulwurf", der die Rüge Pauschs öffentlich gemacht hatte, eingestellt wurde. Hubmann: "Ein Täter konnte nicht ermittelt werden."   Quelle: Der Neue Tag vom 05.06.14; Rubrik: Stadt Weiden