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< Arzt erwischt den falschen Fuß
Weiden. (rns) "Schäbig und niederträchtig" fand es Staatsanwalts-Gruppenleiter Hans-Jürgen Schnappauf: Nicht nur, dass der Angeklagte seine Taten leugnete - er erhob sogar noch Beschuldigungen gegen sein Opfer und dessen Mutter. Jetzt muss der 35-Jährige für fünf Jahre ins Gefängnis. So ahndeten Landgerichtspräsident Walter Leupold und Richter Mahtthias Bauer von der 1. großen Strafkammer die vielfache sexuelle Nötigung und den Missbrauch, die der Mann in den Jahren 2009 bis 2011 an einem Mädchen begangen haben soll. Das Opfer ist jetzt gerade 16 geworden. Ausführlich erläuterte Leupold in der Urteilsbegründung, weshalb von der These, dass alles eine Intrige der geschiedenen Ehefrau sein sollte, nichts zu halten sei. Im Sommer 2013 habe ein gespanntes Verhältnis zwischen Mutter und Tochter geherrscht. Warum sollte die Frau da ein Komplott mit der damals gerade 15-Jährigen geschmiedet haben? Damals hatte die 50-Jährige Anzeige erstatte, nachdem ihre Tochter ihr gebeichtet hatte, dass ihr Stiefvater sie unsittlich berührt hatte. Richter: Kein Komplott Wahrscheinlicher wäre die Version des Angeklagte, hätte die Frau schon 2011 so gehandelt, als sie nach Zeugenaussagen versucht hatte, ihren getrennt lebenden Mann zurück zu bekommen. Nun, zwei Jahre später, lebte sie in einer neuen, glücken Beziehung. Gerade in dieser Situation sollte sie "späte Rache" nehmen wollen? "Absurde Voraussetzungen für ein Komplott", stellte Leupold fest. Zudem seien die Zeugenaussagen des Opfers "absolut glaubhaft" gewesen. Und auch das Gutachten von Diplom-Psychologin Daniela Amundsen (Regensburg), welches der Auszubildenen Glaubwürdigkeit bescheinigt hatte, sei fehlerhaft und fundiert. Gegen dieses Gutachten, das die Sachverständige am Montag zu später Stunde (17 bis 19 Uhr) nach achtstündiger Verhandlungsdauer vorgetragen hatte, hatte Verteidiger Christoph Scharf am Mittwoch Einspruch erhoben. Die Psychologin sei auf widersprüchliche Angaben des Mädchens nicht eingegangen, habe nicht berücksichtigt, dass es in der Verhandlung habe "zurückrudern" wollen, und nur ihr Vorgutachten wiederholt ohne die Erkenntnisse aus der Verhandlung einzubringen. Die Richter wiesen den Antrag Scharfs auf Einholung eines weiteren Gutachtens ab. Der Rechtsanwalt plädierte schließlich auf Freispruch, da für ihn "erhebliche Zweifel" an der Schuld seines Mandanten verblieben waren. Revision angekündigt Für Nebenklagevertreterin Jutta Carrington-Conerly waren die sechs Jahre, die Staatsanwalt Schnappauf gefordert hatte, das "absolute Mindestmaß" an Strafe, das zu verhängen sei. Der Angeklagte sei eine "narzistische Persönlichkeit ohne jede Schuldeinsicht". In seinem "letzten Wort" beteuerte der Schwandorfer erneut, dass alles eine "reine Fantasie-Geschichte" sei. Rechtsanwalt Scharf kündigte Revision an. Quelle: Der Neue Tag vom 10.07.14; Rubrik: Stadt Weiden
Opfer "absolut glaubhaft"
Sexuelle Nötigung: Richter schicken 35-Jährigen für fünf Jahre in Haft
Weiden. (rns) "Schäbig und niederträchtig" fand es Staatsanwalts-Gruppenleiter Hans-Jürgen Schnappauf: Nicht nur, dass der Angeklagte seine Taten leugnete - er erhob sogar noch Beschuldigungen gegen sein Opfer und dessen Mutter. Jetzt muss der 35-Jährige für fünf Jahre ins Gefängnis. So ahndeten Landgerichtspräsident Walter Leupold und Richter Mahtthias Bauer von der 1. großen Strafkammer die vielfache sexuelle Nötigung und den Missbrauch, die der Mann in den Jahren 2009 bis 2011 an einem Mädchen begangen haben soll. Das Opfer ist jetzt gerade 16 geworden. Ausführlich erläuterte Leupold in der Urteilsbegründung, weshalb von der These, dass alles eine Intrige der geschiedenen Ehefrau sein sollte, nichts zu halten sei. Im Sommer 2013 habe ein gespanntes Verhältnis zwischen Mutter und Tochter geherrscht. Warum sollte die Frau da ein Komplott mit der damals gerade 15-Jährigen geschmiedet haben? Damals hatte die 50-Jährige Anzeige erstatte, nachdem ihre Tochter ihr gebeichtet hatte, dass ihr Stiefvater sie unsittlich berührt hatte. Richter: Kein Komplott Wahrscheinlicher wäre die Version des Angeklagte, hätte die Frau schon 2011 so gehandelt, als sie nach Zeugenaussagen versucht hatte, ihren getrennt lebenden Mann zurück zu bekommen. Nun, zwei Jahre später, lebte sie in einer neuen, glücken Beziehung. Gerade in dieser Situation sollte sie "späte Rache" nehmen wollen? "Absurde Voraussetzungen für ein Komplott", stellte Leupold fest. Zudem seien die Zeugenaussagen des Opfers "absolut glaubhaft" gewesen. Und auch das Gutachten von Diplom-Psychologin Daniela Amundsen (Regensburg), welches der Auszubildenen Glaubwürdigkeit bescheinigt hatte, sei fehlerhaft und fundiert. Gegen dieses Gutachten, das die Sachverständige am Montag zu später Stunde (17 bis 19 Uhr) nach achtstündiger Verhandlungsdauer vorgetragen hatte, hatte Verteidiger Christoph Scharf am Mittwoch Einspruch erhoben. Die Psychologin sei auf widersprüchliche Angaben des Mädchens nicht eingegangen, habe nicht berücksichtigt, dass es in der Verhandlung habe "zurückrudern" wollen, und nur ihr Vorgutachten wiederholt ohne die Erkenntnisse aus der Verhandlung einzubringen. Die Richter wiesen den Antrag Scharfs auf Einholung eines weiteren Gutachtens ab. Der Rechtsanwalt plädierte schließlich auf Freispruch, da für ihn "erhebliche Zweifel" an der Schuld seines Mandanten verblieben waren. Revision angekündigt Für Nebenklagevertreterin Jutta Carrington-Conerly waren die sechs Jahre, die Staatsanwalt Schnappauf gefordert hatte, das "absolute Mindestmaß" an Strafe, das zu verhängen sei. Der Angeklagte sei eine "narzistische Persönlichkeit ohne jede Schuldeinsicht". In seinem "letzten Wort" beteuerte der Schwandorfer erneut, dass alles eine "reine Fantasie-Geschichte" sei. Rechtsanwalt Scharf kündigte Revision an. Quelle: Der Neue Tag vom 10.07.14; Rubrik: Stadt Weiden