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20.05.2014 00:00 Alter: 10 yrs
Von: MZ

15-Jähriger muss acht Jahre in Haft

Gericht verurteilt einen Jungen aus Waldsassen wegen versuchten Mordes. Er hatte einer Mitschülerin mit einem Stein den Schädel eingeschlagen.


Weiden. Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Weiden gestern einen 15 Jahre alten Schüler zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Tino G. im Oktober vergangenen Jahres als 14-Jähriger seine damals 13-jährige Mitschülerin Aleyna Y. in einer leerstehenden Fabrikhalle in Waldsassen (Kreis Tirschenreuth) vergewaltigen wollte.   Junge Frau schwer traumatisiert   Um die junge Türkin gefügig zu machen, habe er sie nach Angaben eines Gerichtssprechers mit einem 217 Gramm schweren Schotterstein niedergeschlagen und grausam im Gesicht entstellt. Außerdem habe er ihr mit Teilen eines Glasbausteines und mit Flaschenscherben Schnittwunden zugefügt. Das Urteil fiel in nicht öffentlicher Sitzung.   Nach dem ersten Schlag mit dem faustkeilartigen Stein trat er vom Vorsatz der Vergewaltigung zurück und beschloss, das Mädchen zur Verdeckung dieser geplanten Straftat zu töten. Ein Sachverständiger hatte ausgesagt, dass bei Aleyna Y. ein Schädelbasisbruch, eine Mittelgesichtsfraktur, eine Oberkiefer- sowie eine Unterkieferfraktur festgestellt worden sind. Außerdem wurden ihr mehrere Schneidezähne ausgeschlagen. Die junge Frau musste mehrfach operiert werden. Sie befindet sich noch heute wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in psychologischer Behandlung.   Am Tag vor der Tat hatten Tino G. und Aleyna Y. Handy-Kontakt per WhatsApp. Der 14-Jährige wollte Sex von seiner Klassenkameradin - was diese aber ablehnte. Mit dem Versprechen, sie nur zu küssen, verabredeten sie sich, doch Tino G. nahm dem Mädchen das Handy ab und versprach, es ihr erst in der leerstehenden Fabrikhalle wiederzugeben. Als er sie in einen verwahrlosten Nebenraum gelockt hatte, schlug er mit dem Stein zu, noch bevor es zu sexuellen Handlungen gekommen war. Zu Prozessauftakt hatte Tino G. auf Anraten seines Verteidigers Rouven Colbatz die Tat weitgehend eingeräumt, eine Tötungsabsicht aber bestritten. "Mein Mandant hat die Tat bereut und er hat versucht, sich zu entschuldigen", sagte Colbatz nach der Urteilsverkündung. Während seines Schlusswortes sei er unter Tränen zusammengebrochen. "Er ist am Boden zerstört", sagt der Rechtsanwalt. Colbatz hatte wegen versuchten Totschlages auf eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren plädiert und prüft jetzt, ob er das Rechtsmittel der Revision einlegen wird.   Familie mit dem Urteil zufrieden   Insgesamt zufrieden mit dem Urteil zeigte sich der Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze. Wie die Staatsanwaltschaft hatte er eine Jugendstrafe von acht Jahren gefordert. "Die Familie ist davon überzeugt, dass der Täter eine gerechte Strafe bekommen hat, auch wenn die Tat nicht wiedergutzumachen ist", sagte er. Das Gericht unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Walter Leupold habe die Beweise sorgfältig zusammengetragen und gewichtet sowie sich bei der Urteilsfindung große Mühe gegeben.   Quelle: MZ vom 20.05.14