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< Arzt erwischt den falschen Fuß
Weiden. (wd) Der Vorwurf Geheimnisverrat wog schwer - gerade in der heißen Phase des OB- und Stadtratswahlkampfes: Wolfgang Pausch habe aus einer nichtöffentlichen Stadtratssitzung "geplaudert", weshalb ihm der Stadtrat prompt eine Missbilligung aussprach. Pausch widerrief einen Vergleich, nachdem darin die klare Aussage, dass er rechtmäßig gehandelt habe, nicht enthalten war und klagte gegen den Missbilligungsbescheid. Er bekam nun "in vollem Umfang recht", betont Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze, der Pausch vor dem Verwaltungsgericht vertrat. Die Regensburger Richter nennen im Urteil, das seit Montag in Weiden vorliegt, den Missbilligungsbescheid sogar rechtswidrig. Und er verletzte Pausch in seinen Rechten. Dr. Schulze sieht seinen Mandanten "voll rehabilitiert". Mehr noch, das Urteil habe sogar bayernweit Bedeutung, weil es das Informationsrecht der kommunalen Mandatsträger nachhaltig stärke. Diese Einschätzung teilt auch Wolfgang Pausch, der Vorsitzende der CSU-Stadtratsfraktion, selbst: "Wenn das Urteil überraschend anders ausgefallen wäre, hätte immer das Damoklesschwert eines angeblichen Geheimnisverrates über Stadt- oder Gemeinderäten gehangen, die sich bei einem Bau- oder Grundstückskaufinteressenten informieren. Jetzt ist klar: Der Dialog ist möglich." Nur nachgefragt Im konkreten Fall hatte Pausch am 18. November eine nichtöffentliche Sitzung verlassen, um bei einem Kaufinteressenten nachzufragen, welchen Umfang das Grundstück haben solle, das er von der Stadt erwerben wolle. Im Vortrag der Verwaltung waren nämlich Fakten genannt worden, die nicht mit den bekannten Daten übereinstimmten. Pausch wollte lediglich Sicherheit, was nun "Sache" war. Von seinem Anruf berichtete Pausch auch in der Sitzung. OB Kurt Seggewiß stellte einen "mutmaßlichen Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit der Sitzung" fest. Bereits am 19. November teilte die Stadt Pausch mit, dass die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen ihn wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht geprüft werde. Am 16. Dezember entschuldigte sich Pausch "in aller Form", dass er die nichtöffentliche Sitzung für jenes Telefonat verlassen habe. Zugleich stellte er aber fest, dass er keine Geheimnisse verraten habe. Am 27. Januar fasste die Mehrheit des Stadtrats den umstrittenen Missbilligungsbescheid, der erst am 19. Februar offiziell zugestellt wurde. Schon am 16. Februar ließ Pausch durch Dr. Schulze Klage gegen den Bescheid vom 19. Februar erheben. Den am 4. Juni beschlossenen Vergleich widerrief Pausch am 13. Juni, so dass nun das Verwaltungsgericht entscheiden musste. Erfolglos blieben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die auf Anzeige von OB Seggewiß nach den "Maulwürfen" suchte, die Information über die Ereignisse in den nichtöffentlichen Sitzungen weitergaben. Rechtsdirektor Hermann Hubmann will das Urteil akzeptieren. Dennoch stellt er die Frage: "Wenn Pausch 100-prozentig korrekt gehandelt hat, warum hat er sich im Stadtrat für sein Verhalten entschuldigt?" Dr. Schulze: "Entschuldigung wäre angebracht" Nicht das Verhalten von Wolfgang Pausch sei zu beanstanden, betont Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze, sondern das von jenen, die Informationen aus den nichtöffentlichen Sitzungen weitergaben, um Pausch "als OB-Kandidaten zu beschädigen und ihn zu desavouieren". Aus einer harmlosen und rechtlich irrelevanten Nachfrage sei das böse Wort des "Geheimnisverrats" kreiert worden. "Das ist ein Ärgernis. Vor allem deshalb, weil dadurch Pausch bei der OB-Wahl wichtige Prozentpunkte verlor, die zum Erreichen der Stichwahl nötig gewesen wären. In der OB-Stichwahl wären dann die Karten neu gemischt worden", meint Dr. Schulze: "Nach dem eindeutigen Urteil wäre von Seiten der Stadt eine Entschuldigung angebracht." (wd) Quelle: Der Neue Tag vom 02.10.14; Rubrik: Der Neue Tag
Missbilligung durch Stadtrat rechtswidrig
Gericht rehabilitiert Pausch: Kein Geheimnis verraten
Weiden. (wd) Der Vorwurf Geheimnisverrat wog schwer - gerade in der heißen Phase des OB- und Stadtratswahlkampfes: Wolfgang Pausch habe aus einer nichtöffentlichen Stadtratssitzung "geplaudert", weshalb ihm der Stadtrat prompt eine Missbilligung aussprach. Pausch widerrief einen Vergleich, nachdem darin die klare Aussage, dass er rechtmäßig gehandelt habe, nicht enthalten war und klagte gegen den Missbilligungsbescheid. Er bekam nun "in vollem Umfang recht", betont Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze, der Pausch vor dem Verwaltungsgericht vertrat. Die Regensburger Richter nennen im Urteil, das seit Montag in Weiden vorliegt, den Missbilligungsbescheid sogar rechtswidrig. Und er verletzte Pausch in seinen Rechten. Dr. Schulze sieht seinen Mandanten "voll rehabilitiert". Mehr noch, das Urteil habe sogar bayernweit Bedeutung, weil es das Informationsrecht der kommunalen Mandatsträger nachhaltig stärke. Diese Einschätzung teilt auch Wolfgang Pausch, der Vorsitzende der CSU-Stadtratsfraktion, selbst: "Wenn das Urteil überraschend anders ausgefallen wäre, hätte immer das Damoklesschwert eines angeblichen Geheimnisverrates über Stadt- oder Gemeinderäten gehangen, die sich bei einem Bau- oder Grundstückskaufinteressenten informieren. Jetzt ist klar: Der Dialog ist möglich." Nur nachgefragt Im konkreten Fall hatte Pausch am 18. November eine nichtöffentliche Sitzung verlassen, um bei einem Kaufinteressenten nachzufragen, welchen Umfang das Grundstück haben solle, das er von der Stadt erwerben wolle. Im Vortrag der Verwaltung waren nämlich Fakten genannt worden, die nicht mit den bekannten Daten übereinstimmten. Pausch wollte lediglich Sicherheit, was nun "Sache" war. Von seinem Anruf berichtete Pausch auch in der Sitzung. OB Kurt Seggewiß stellte einen "mutmaßlichen Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit der Sitzung" fest. Bereits am 19. November teilte die Stadt Pausch mit, dass die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen ihn wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht geprüft werde. Am 16. Dezember entschuldigte sich Pausch "in aller Form", dass er die nichtöffentliche Sitzung für jenes Telefonat verlassen habe. Zugleich stellte er aber fest, dass er keine Geheimnisse verraten habe. Am 27. Januar fasste die Mehrheit des Stadtrats den umstrittenen Missbilligungsbescheid, der erst am 19. Februar offiziell zugestellt wurde. Schon am 16. Februar ließ Pausch durch Dr. Schulze Klage gegen den Bescheid vom 19. Februar erheben. Den am 4. Juni beschlossenen Vergleich widerrief Pausch am 13. Juni, so dass nun das Verwaltungsgericht entscheiden musste. Erfolglos blieben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die auf Anzeige von OB Seggewiß nach den "Maulwürfen" suchte, die Information über die Ereignisse in den nichtöffentlichen Sitzungen weitergaben. Rechtsdirektor Hermann Hubmann will das Urteil akzeptieren. Dennoch stellt er die Frage: "Wenn Pausch 100-prozentig korrekt gehandelt hat, warum hat er sich im Stadtrat für sein Verhalten entschuldigt?" Dr. Schulze: "Entschuldigung wäre angebracht" Nicht das Verhalten von Wolfgang Pausch sei zu beanstanden, betont Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze, sondern das von jenen, die Informationen aus den nichtöffentlichen Sitzungen weitergaben, um Pausch "als OB-Kandidaten zu beschädigen und ihn zu desavouieren". Aus einer harmlosen und rechtlich irrelevanten Nachfrage sei das böse Wort des "Geheimnisverrats" kreiert worden. "Das ist ein Ärgernis. Vor allem deshalb, weil dadurch Pausch bei der OB-Wahl wichtige Prozentpunkte verlor, die zum Erreichen der Stichwahl nötig gewesen wären. In der OB-Stichwahl wären dann die Karten neu gemischt worden", meint Dr. Schulze: "Nach dem eindeutigen Urteil wäre von Seiten der Stadt eine Entschuldigung angebracht." (wd) Quelle: Der Neue Tag vom 02.10.14; Rubrik: Der Neue Tag