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04.11.2014 00:00 Alter: 9 yrs
Von: Der Neue Tag

BI "Gegenwind" holt Weidener Anwälte gegen Weidener Investor

Auf Widerstand stößt ein Windrad-Investor aus Weiden. Er will bei Pamsendorf (Stadt Pfreimd), direkt an der Grenze zu Gleiritsch, einen Windpark bauen. Viel zu nahe, meint die Bürgerinitiative "Gegenwind". Sie holt sich Weidener Anwälte als Rechtsbeistand gegen die Pläne des Weideners.


Weiden/ Pfreimd. (wd) Paradox: Der Standort des Windparks gehört zwar noch zur Ortschaft Pamsendorf, liegt aber an deren äußersten Peripherie und beeinträchtigt die Stadt Pfreimd nicht im Geringsten. Die Gemeinde Gleiritsch grenzt unmittelbar an und ist deshalb von den Windrädern direkt betroffen. Ihr Votum ist aber nicht gefragt. Die zwölf Kilometer entfernte Stadt Pfreimd hatte "kein Problem", dem Antrag die gemeindliche Zustimmung zu erteilen.   Bürger und Bürgermeister der Gemeinde Gleiritsch sind dagegen entsetzt und nicht gewillt, diesen Windpark hinzunehmen. Die Bürgerinitiative "Gegenwind" beauftragte die Rechtsanwälte Dr. Burkhard Schulze und Christoph Scharf mit ihrer Vertretung. Nach der neuen Abstandsregelung, die Ministerpräsident Horst Seehofer seit Mitte 2013 propagiert und die noch im November 2014 Gesetz werden soll, ist die sogenannte 10-H-Regelung vorgesehen. Dies würde bei den geplanten 200 Meter hohen Nordex-Windrädern einen Abstand von 2000 Metern zur Wohnbebauung vorschreiben. Gleiritsch liegt teilweise nur 841 Meter vom Windpark entfernt.   Ein Altantrag?   Der Gesetzentwurf sieht Vertrauensschutz für "Altanträge" vor, also für Anträge, die vor dem 4. Februar 2014 eingereicht wurden. Die BI "Gegenwind" geht davon aus, dass die Dr. Christian Deglmann Windpark Management GmbH aus Weiden "auf die Schnelle" einen Antrag vom 18. Dezember 2013 im vereinfachten Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Landratsamt Schwandorf eingereicht hat, um Vertrauensschutz zu genießen. Dem Antrag seien allenfalls "rudimentäre" Unterlagen beigefügt gewesen, stellt Karin Schmidt von "Gegenwind" fest. "Erst aufgrund unserer Einwände wurde nachgebessert."   Diesem Antrag berichten die Rechtsanwälte, fehlten Unterlagen und Gutachten, die gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind. "Selbst das Antragsformular war lückenhaft ausgefüllt. Es erfüllt nicht die Voraussetzung für den Vertrauensschutz", betont Dr. Schulze. So ging das überarbeitete und damit erstmals richtig ausgefüllte Antragsformular mit dem alten Datum vom 18. Dezember 2013 erst am 29. April 2014, "also lange nach dem Stichtag", beim Landratsamt Schwandorf ein. Das Landratsamt könne aufgrund der derzeitigen Aktenlage nicht entscheiden. "Da fehlt zu viel." Die Gleiritscher, angeführt von Dr. Siegfried Burger und Karin Schmidt, haben den Eindruck, das Landratsamt wolle den Auftrag noch "durchpeitschen". "Warum auch immer. Die 10-H-Regelung soll am 20. November in Kraft treten", beton Karin Schmidt.   Die Gleiritscher und ihre Bevollmächtigten kündigen "erbitterten Widerstand" an, sollte es zu einer Genehmigung dieses Windparks kommen. Sie wehren sich gegen das Vorhaben, das für sie und ihre Häuser mit massiven Lärmeinwirkungen, Schattenwurf verbunden ist und zur optischen Bedrängung führt. Belange der Nachbarn und des Naturschutzes stünden einer Genehmigung des Windparks Pamsendorf entgegen.   Schwarzstorch "übersehen"   Die BI kann bereits Erfolg vorweisen: So musste die Antragstellerin aus Weiden ihr Schall- und Schattenwurfgutachten am 2. Oktober 2014 korrigieren. Nun ist für die Windräder eine Abschaltautomatik nötig. Als möglicherweise entscheidend kristallisierte sich das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juni 2014 heraus, betont Dr. Schulze. Danach muss die artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) die Anforderungen des Bayerischen Winderlasses erfüllen. Nach Akteneinsich kommen die Rechtsanwälte zu dem Schluss, dass die artenschutzrechtliche Prüfung, die der Investor vorgelegt hat, "diesen Kriterien nicht im Geringsten entspricht". "Es bestehen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des dort bestehenden Vorkommens des Schwarzstorches und des Rot-Milans", unterstreicht Dr. Schulze. In eigenen Vogelbeobachtungen hätten die Mandanten "schon vor der Beantragung des Windparks" die gefährdeten Tiere gesichtet und ans Landratsamt gemeldet. Die Schwarzstörche überfliegen bei der Futtersuche regelmäßig den geplanten Standort der Windräder.   Große Hoffnungen setzt die Bürgerinitiative auch in die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Regensburg und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, mit denen der Antrag auf Errichtung eines Windparks in Matzlesrieth bei Weiden rechtskräftig abgelehnt wurde - eben auch unter Hinweis auf den Vorrang des Artenschutzes (Schwarzstorch).   Überraschend gelassen reagiert Dr. Christian Deglmann, der Geschäftsführer der Investorin. "Wir haben alles eingereicht, alles abgearbeitet, was nach Recht und Gesetz nötig ist. Wir haben unser SAP-Gutachten nochmals aktualisiert. Die Vorwürfe sind nicht gerechtfertigt. Die Unterlagen liegen vor. Wir erwarten, dass im Landratsamt Schwandorf nach Recht und Gesetz entschieden wird."   Quelle: Der Neue Tag vom 04.11.14; Rubrik: Stadt Pfreimd