Aktuelle Pressemeldung
< Arzt erwischt den falschen Fuß
Pfreimd/ Gleiritsch. (cv) Der Antrag der "Degelmann Windpark Management GmbH" in Weiden wurde vor nahezu einem Jahr, im Dezember 2013, beim Landratsamt eingereicht. Ihr Ziel: die Errichtung und Betrieb des Windparks "Großer Kulm" mit fünf Windkraftanlagen östlich von Pamsendorf (Stadt Pfreimd) und südwestlich der Gemeinde Gleiritsch. Nachdem sich die Gemeinde Gleiritsch in der Phase, als planerisch die Weichen für die Flächenausweisung gestellt wurden, recht bedeckt gehalten hatte, formierte sich dann der Widerstand, wurde die "Bürgerinitiative Gegenwind" gegründet. Mit einer Demo vor dem Landratsamt, offenen Briefen und einer Mahnwache machten die Gegner auf ihre entschiedene Ablehnung und ihre Argumente aufmerksam. Nun schuf das Landratsamt mit dem gestrigen Bescheid Fakten und gab grünes Licht für den Windpark. Bei den Windkraftanlagen handelt es sich um Anlagen des Typs Nordex N117/2400 mit einer Nabenhöhe von 140,60 Meter. Der Rotordurchmesser beträgt 116,80 Meter, so dass die Gesamthöhe bis zur Blattspitze 199 Meter erreicht. Die elektrische Leistung beträgt 2,4 Megawatt je Anlage. Laut Pressemitteilung des Landratsamtes ist dafür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Die Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Schwandorf als der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde. Es hatte bei der Entscheidung über den Antrag keinen Ermessensspielraum. Vielmehr war im Genehmigungsverfahren konkret zu prüfen, "ob die technischen Anforderungen an die Anlagen nach den eingereichten Antragsunterlagen erfüllt sind, und ob die im Verfahren beteiligten Fachstellen Einwendungen vorgebracht haben, die einer Genehmigung entgegenstehen." Obwohl es sich um ein nicht-öffentliches Verfahren handle, seien vom Landratsamt und den Fachstellen auch die vorgebrachten Bedenken von Bürgern aus der Nähe der Anlagenstandorte und der Nachbargemeinde Gleiritsch geprüft worden. Das Fazit: "Die Beeinträchtigung des Orts- Landschaftsbildes durch die Windkraftanlagen und besondere Belange des Denkmalschutzes wurden untersucht". Die Immissionsrichtwerte seien eingehalten, "so dass keine schädlichen Lärmausweitungen zu erwarten sind." Das Landratsamt kam abschließend zu dem Ergebnis, "dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist, weil öffentlich-rechtliche Belange nicht entgegenstehen." Die "Deglmann Windpark Management GmbH" hat allerdings noch einiges an speziellen Auflagen zu erfüllen, seien es das "Gondelmonitoring" beim Fledermausaufkommen, die Ausgleichsmaßnahmen in der Natur oder Abschaltvorrichtungen, um zu große Beschattung und Eiswurf zu vermeiden. Quelle: Der Neue Tag vom 18.11.14; Rubrik: Stadt Pfreimd
Windpark: Bescheid folgt Klage
Kaum hatte das Landratsamt Schwandorf gestern den heiß umstrittenen Windpark "Großer Kum" bei Pamsendorf (Stadt Pfreimd) genehmigt, waren auch bei der "Bürgerinitiative Gegenwind" die Weichen gestellt. Sie wird Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
Pfreimd/ Gleiritsch. (cv) Der Antrag der "Degelmann Windpark Management GmbH" in Weiden wurde vor nahezu einem Jahr, im Dezember 2013, beim Landratsamt eingereicht. Ihr Ziel: die Errichtung und Betrieb des Windparks "Großer Kulm" mit fünf Windkraftanlagen östlich von Pamsendorf (Stadt Pfreimd) und südwestlich der Gemeinde Gleiritsch. Nachdem sich die Gemeinde Gleiritsch in der Phase, als planerisch die Weichen für die Flächenausweisung gestellt wurden, recht bedeckt gehalten hatte, formierte sich dann der Widerstand, wurde die "Bürgerinitiative Gegenwind" gegründet. Mit einer Demo vor dem Landratsamt, offenen Briefen und einer Mahnwache machten die Gegner auf ihre entschiedene Ablehnung und ihre Argumente aufmerksam. Nun schuf das Landratsamt mit dem gestrigen Bescheid Fakten und gab grünes Licht für den Windpark. Bei den Windkraftanlagen handelt es sich um Anlagen des Typs Nordex N117/2400 mit einer Nabenhöhe von 140,60 Meter. Der Rotordurchmesser beträgt 116,80 Meter, so dass die Gesamthöhe bis zur Blattspitze 199 Meter erreicht. Die elektrische Leistung beträgt 2,4 Megawatt je Anlage. Laut Pressemitteilung des Landratsamtes ist dafür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Die Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Schwandorf als der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde. Es hatte bei der Entscheidung über den Antrag keinen Ermessensspielraum. Vielmehr war im Genehmigungsverfahren konkret zu prüfen, "ob die technischen Anforderungen an die Anlagen nach den eingereichten Antragsunterlagen erfüllt sind, und ob die im Verfahren beteiligten Fachstellen Einwendungen vorgebracht haben, die einer Genehmigung entgegenstehen." Obwohl es sich um ein nicht-öffentliches Verfahren handle, seien vom Landratsamt und den Fachstellen auch die vorgebrachten Bedenken von Bürgern aus der Nähe der Anlagenstandorte und der Nachbargemeinde Gleiritsch geprüft worden. Das Fazit: "Die Beeinträchtigung des Orts- Landschaftsbildes durch die Windkraftanlagen und besondere Belange des Denkmalschutzes wurden untersucht". Die Immissionsrichtwerte seien eingehalten, "so dass keine schädlichen Lärmausweitungen zu erwarten sind." Das Landratsamt kam abschließend zu dem Ergebnis, "dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist, weil öffentlich-rechtliche Belange nicht entgegenstehen." Die "Deglmann Windpark Management GmbH" hat allerdings noch einiges an speziellen Auflagen zu erfüllen, seien es das "Gondelmonitoring" beim Fledermausaufkommen, die Ausgleichsmaßnahmen in der Natur oder Abschaltvorrichtungen, um zu große Beschattung und Eiswurf zu vermeiden. Quelle: Der Neue Tag vom 18.11.14; Rubrik: Stadt Pfreimd