Aktuelle Pressemeldung
< Arzt erwischt den falschen Fuß
Massiven Widerstand rufen die Planungen einer Dr. Christian Deglmann Windpark Management GmbH aus Weiden hervor. Diese Firma beabsichtigt östlich der Ortschaft Pamsendorf (Stadt Pfreimd), und zwar direkt an der Grenze zur Nachbargemeinde Gleiritsch einen "Windpark Pamsendorf" zu errichten und zu betreiben, der aus 5 Windkraftanlagen Typ Nordex mit Nabenhöhe 140 m und einer Gesamthöhe von jeweils knapp 200 m entstehen soll. Das Paradoxe an der Situation ist: Der Standort gehört geographisch noch zur Ortschaft Pamsendorf, liegt jedoch an deren äußersten Peripherie und beeinträchtigt die Stadt Pfreimd nicht im geringsten, während die Gemeinde Gleiritsch unmittelbar angrenzt und deshalb von der Windparkerrichtung direkt betroffen wird. Deswegen hatte offenbar die Stadt Pfreimd "kein Problem" die gemeindliche Zustimmung zu diesem Vorhaben zu erteilen. Bürger und Bürgermeister der Gemeinde Gleiritsch sind dagegen entsetzt und sind nicht gewillt widerstandslos diesen Windpark hinzunehmen. Nach Ansicht der Rechtsanwälte offenbart sich hier eine Schwäche des Gesetzes: Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung ist die Zustimmung der betroffenen Gemeinde. Das Gesetz meint damit offenbar die Gemeinde, auf deren Gebiet der Windpark errichtet werden soll. Damit hat der Gesetzgeber die Zustimmung der formal betroffenen Gemeinde vorgesehen, nicht aber die Zustimmung der wegen der Nähe des zu errichtenden Windparks materiell und unmittelbar betroffenen Nachbargemeinde. Besondere Empörung herrscht in folgendem Umstand: Aufgrund vielfältig an ihn herangetragenen Wünschen und Protesten aus der Bevölkerung hat Ministerpräsident Seehofer seit Mitte 2013 eine Abstandsregelung initiiert, die er auch durchsetzen möchte, die erheblich größere Abstände als die bisherige Gesetzeslage vorsieht. Dieses Vorhaben ist zwischenzeitlich zum Gesetzesentwurf geregelt. Die sog. 10-H-Regelung sieht höhenbezogene Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung vor. Bei einer Anlagenhöhe von 200 m wäre ein Mindestabstand von 2000 m zur nächsten Wohnbebauung im Grundsatz einzuhalten. Davon kann bei dieser Anlage, bezogen auf die Wohnbebauung in Gleiritsch keine Rede sein. Hier geht es teilweise um Abstände von nur 800 m. Der Gesetzentwurf der demnächst Gesetz werden wird, sieht Vertrauensschutz für "Altanträge" vor, d.h. solche die vor dem 04.02.14 eingereicht wurden. Mehrere Bürger der Gemeinde Gleiritsch, deren Interessen die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Burkhard Schulze und Christoph Scharf aus Weiden vertritt, gehen davon aus, dass die Betreibergesellschaft "auf die Schnelle" einen Antrag vom 18.12.14 im vereinfachten Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Landratsamt Schwandorf eingereicht hat, um in den vermeintlichen Genuss des Vertrauensschutzes zu kommen. Diesem Antrag, so die Rechtsanwälte, fehlten wesentliche Unterlagen und Gutachten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, das Formular selbst war fehlerhaft ausgefüllt. Nach Ansicht der Rechtsanwälte kann ein solcher unvollständiger Antrag, der erst, und dies auch wiederum nur teilweise, nach dem Stichtag des 04.02.14 nachgebessert wurde, die Voraussetzungen für den Vertrauensschutz nicht erfüllen. So ging z.B. das überarbeitete und nunmehr erstmals richtig ausgefüllte Antragsformular mit der alten Datumsangabe 18.12.13 erst am 29.04.14, also lange nach dem Stichtag beim Landratsamt Schwandorf ein. Die "Gleiritscher" haben zwischenzeitlich eine Bürgerinitiative "Gegenwind" unter Führung/Leitung von Dr. Siegfried Burger aus Gleiritsch gegründet. Die von der Baumaßnahme betroffenen Bürger der Gemeinde Gleiritsch haben bislang den Eindruck, dass das Landratsamt den Antrag noch genehmigen und "durchpeitschen" wollen, aus welchen Gründen auch immer. Tatsache ist, dass der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags die Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) gemäß Gesetzesentwurf (LT-DRS.1772137 vom 27.05.14) bereits am 16.10.14 gebilligt hat, der Verfassungsausschuss soll am 06.11.14 tagen und am 12.11.14 soll die Gesetzesänderung verabschiedet werden. Diese soll am 20.11.14 in Kraft treten. Die Bedenken der Anlieger werden auch nicht durch ein soeben eingegangenen Schreiben des Landratsamts Schwandorf vom 24.10.14 zerstreut, wonach "die Sache noch nicht entscheidungsreif ist". Nach Ansicht der Rechtsanwälte wird dadurch die Unsicherheit über den Entscheidungszeitpunkt verstärkt, nachdem weder mitgeteilt ist welche Stellungnahmen ausstehen und wann mit deren Eingang zu rechnen ist. Die Grundbefürchtung einer Entscheidung zugunsten der Betreiber wächst von Tag zu Tag, die Unruhe ist erheblich, zumal die Befürchtung besteht, dass wenn einmal der Antrag genehmigt ist, dann "Nachbesserungsmöglichkeiten" eingeräumt werden. Nach Ansicht der Bürger geht es nicht darum generell Windkraftanlagen zu verhindern, sondern darum, geeignete Gebiete dafür auszuweisen, unter Beachtung des Gebots der Rücksichtnahme auf bestehende Wohnbebauung und Bedürfnisse des Naturschutzes. Das in der Bevölkerung weit verbreitete Akzeptanzproblem kann nur gelöst werden wenn die Bürger "mitgenommen" werden. Die betroffenen Bürger der Gemeinde Gleiritsch und ihre Bevollmächtigten kündigen jedenfalls schon jetzt "erbitteten Widerstand" an, sollte es zu einer Genehmigung dieses Windparks Pamsendorf kommen. Sie reklamieren für sich die überwiegenden Interessen und Belange, über die sich der Windparkantrag der Betreiber hinwegsetzen würde: Belange der Nachbarn, des Naturschutzes, aber auch auch des Denkmalschutzes stehen einer Genehmigung des Windparks Pamsendorf nach ihrer Ansicht entgegen. Den Anwälten liegt ein landschaftsästhetisches Gutachten vor, welches den Windpark als nicht genehmigungsfähig einstuft. Dies scheint das Landratsamt nach allem was man hört, bei der beabsichtigten Genehmigung nicht berücksichtigen zu wollen. Die Bürger selbst wehren sich gegen das Vorhaben, welches für sie und ihre Häuser mit erheblichen Lärmeinwirkungen, Schattenwurf und einer optischen Bedrängung verbunden ist, was letztlich zu Gesundheitsschäden führen kann. Ein erstes von der Antragstellerin vorgelegtes Schall- und Schattenwurfgutachten musste bereits korrigiert werden, weil falsche Koordinaten verwandt wurden. Ein korrigiertes Gutachten wurde erst am 02.10.14 (!) beim Landratsamt eingereicht. Schon dies, so die Rechtsanwälte, müsste den Vertrauensschutz bei der Stichtagsregelung beseitigen. Bezüglich der Schallimmissionen werden nach dem derzeitigen von der Antragstellerin vorgelegten Parteigutachten diese Grenzwerte erreicht. Es besteht die Befürchtung, dass falsche Berechnungsgrundlagen gewählt wurden, so dass es tatsächlich zu höheren Schallimmissionen als in der Prognose kommen wird. Bezüglich des Schattenwurfs wurde festgestellt, dass die Immissionen die Grenzwerte überschreiten. Das Gutachten kommt daher zu dem Ergebnis, dass eine Abschaltautomatik gefordert werden muss. Die bedrängende Wirkung wird für die Bewohner von Gleiritsch erheblich sein, insbesondere weil sich von jetzt auf gleich 5 rotierende Windkonverter in einem Abstand von teilweise lediglich weniger als 800 m vor der Wohnbebauung auftürmen werden. Als möglicherweise entscheidend und vordringlich hat sich gerade unter der Geltung eines aktuellen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.06.14 - Az.: 22 B 13.1358 - herauskristallisiert. Danach muss die artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) die Anforderungen Bayerischen Winderlasses erfüllen. Mit dem vorgenannten Urteil hat der Bayerische VGH nochmals die Gültigkeit und Verbindlichkeit der Vorgaben des Windkrafterlasses bestärkt. Nach Akteneinsicht kommen die Rechtsanwälte zu dem Schluss, dass die artenschutzrechtliche Prüfung, welche die Betreiber vorgelegt haben, diesen Kriterien der Rechtsprechung nicht im geringsten entspricht. Es bestehen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des dort bestehenden Vorkommens des Schwarzstorches und des Rotmilans. In eigenen Vogelbeobachtungen verschiedener Mandanten wurden bereits etliche gefährdete Tiere gesichtet, die über den geplanten Standort der Windkraftanlage regelmäßig hinweg fliegen. Große Hoffnungen setzt die Bürgerinitiative auch in die soeben bekannt gewordenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Regensburg und Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, mit denen der Antrag auf Errichtung eines Windparks in Matzlesrieth bei Weiden rechtskräftig abgelehnt wurde, unter Hinweis auf den Vorrang des Artenschutz (Schwarzstorch). Die vorgenannten Bedenken werden auch von der Gemeinde Gleiritsch, Bürgermeister Zwack. Auch diese wehrt sich gegen den geplanten Windpark und kündigen Widerstand an. Auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat sich bereits zwei Mal dafür ausgesprochen das Vorhaben abzulehnen. Eine dritte Stellungnahme soll vorliegen, ihr Ergebnis ist aber vom Landratsamt Schwandorf noch nicht bekannt gegeben worden. Auf den neuen Landrat Ebeling, dessen Amtseinführung erst wenige Wochen zurückliegt, und der eine Genehmigung unterzeichnen müsste, kommt eine sicher nicht einfache Aufgabe zu, an der er sich beweisen kann. Seine Argumente im Wahlkampf sind noch in guter Erinnerung der Bürger. Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze/Christoph Scharf
Massiver Widerstand der Einwohner von Gleiritsch
Bürgerinitiative bekämpft "Windpark Pamsendorf"
Massiven Widerstand rufen die Planungen einer Dr. Christian Deglmann Windpark Management GmbH aus Weiden hervor. Diese Firma beabsichtigt östlich der Ortschaft Pamsendorf (Stadt Pfreimd), und zwar direkt an der Grenze zur Nachbargemeinde Gleiritsch einen "Windpark Pamsendorf" zu errichten und zu betreiben, der aus 5 Windkraftanlagen Typ Nordex mit Nabenhöhe 140 m und einer Gesamthöhe von jeweils knapp 200 m entstehen soll. Das Paradoxe an der Situation ist: Der Standort gehört geographisch noch zur Ortschaft Pamsendorf, liegt jedoch an deren äußersten Peripherie und beeinträchtigt die Stadt Pfreimd nicht im geringsten, während die Gemeinde Gleiritsch unmittelbar angrenzt und deshalb von der Windparkerrichtung direkt betroffen wird. Deswegen hatte offenbar die Stadt Pfreimd "kein Problem" die gemeindliche Zustimmung zu diesem Vorhaben zu erteilen. Bürger und Bürgermeister der Gemeinde Gleiritsch sind dagegen entsetzt und sind nicht gewillt widerstandslos diesen Windpark hinzunehmen. Nach Ansicht der Rechtsanwälte offenbart sich hier eine Schwäche des Gesetzes: Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung ist die Zustimmung der betroffenen Gemeinde. Das Gesetz meint damit offenbar die Gemeinde, auf deren Gebiet der Windpark errichtet werden soll. Damit hat der Gesetzgeber die Zustimmung der formal betroffenen Gemeinde vorgesehen, nicht aber die Zustimmung der wegen der Nähe des zu errichtenden Windparks materiell und unmittelbar betroffenen Nachbargemeinde. Besondere Empörung herrscht in folgendem Umstand: Aufgrund vielfältig an ihn herangetragenen Wünschen und Protesten aus der Bevölkerung hat Ministerpräsident Seehofer seit Mitte 2013 eine Abstandsregelung initiiert, die er auch durchsetzen möchte, die erheblich größere Abstände als die bisherige Gesetzeslage vorsieht. Dieses Vorhaben ist zwischenzeitlich zum Gesetzesentwurf geregelt. Die sog. 10-H-Regelung sieht höhenbezogene Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung vor. Bei einer Anlagenhöhe von 200 m wäre ein Mindestabstand von 2000 m zur nächsten Wohnbebauung im Grundsatz einzuhalten. Davon kann bei dieser Anlage, bezogen auf die Wohnbebauung in Gleiritsch keine Rede sein. Hier geht es teilweise um Abstände von nur 800 m. Der Gesetzentwurf der demnächst Gesetz werden wird, sieht Vertrauensschutz für "Altanträge" vor, d.h. solche die vor dem 04.02.14 eingereicht wurden. Mehrere Bürger der Gemeinde Gleiritsch, deren Interessen die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Burkhard Schulze und Christoph Scharf aus Weiden vertritt, gehen davon aus, dass die Betreibergesellschaft "auf die Schnelle" einen Antrag vom 18.12.14 im vereinfachten Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Landratsamt Schwandorf eingereicht hat, um in den vermeintlichen Genuss des Vertrauensschutzes zu kommen. Diesem Antrag, so die Rechtsanwälte, fehlten wesentliche Unterlagen und Gutachten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, das Formular selbst war fehlerhaft ausgefüllt. Nach Ansicht der Rechtsanwälte kann ein solcher unvollständiger Antrag, der erst, und dies auch wiederum nur teilweise, nach dem Stichtag des 04.02.14 nachgebessert wurde, die Voraussetzungen für den Vertrauensschutz nicht erfüllen. So ging z.B. das überarbeitete und nunmehr erstmals richtig ausgefüllte Antragsformular mit der alten Datumsangabe 18.12.13 erst am 29.04.14, also lange nach dem Stichtag beim Landratsamt Schwandorf ein. Die "Gleiritscher" haben zwischenzeitlich eine Bürgerinitiative "Gegenwind" unter Führung/Leitung von Dr. Siegfried Burger aus Gleiritsch gegründet. Die von der Baumaßnahme betroffenen Bürger der Gemeinde Gleiritsch haben bislang den Eindruck, dass das Landratsamt den Antrag noch genehmigen und "durchpeitschen" wollen, aus welchen Gründen auch immer. Tatsache ist, dass der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags die Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) gemäß Gesetzesentwurf (LT-DRS.1772137 vom 27.05.14) bereits am 16.10.14 gebilligt hat, der Verfassungsausschuss soll am 06.11.14 tagen und am 12.11.14 soll die Gesetzesänderung verabschiedet werden. Diese soll am 20.11.14 in Kraft treten. Die Bedenken der Anlieger werden auch nicht durch ein soeben eingegangenen Schreiben des Landratsamts Schwandorf vom 24.10.14 zerstreut, wonach "die Sache noch nicht entscheidungsreif ist". Nach Ansicht der Rechtsanwälte wird dadurch die Unsicherheit über den Entscheidungszeitpunkt verstärkt, nachdem weder mitgeteilt ist welche Stellungnahmen ausstehen und wann mit deren Eingang zu rechnen ist. Die Grundbefürchtung einer Entscheidung zugunsten der Betreiber wächst von Tag zu Tag, die Unruhe ist erheblich, zumal die Befürchtung besteht, dass wenn einmal der Antrag genehmigt ist, dann "Nachbesserungsmöglichkeiten" eingeräumt werden. Nach Ansicht der Bürger geht es nicht darum generell Windkraftanlagen zu verhindern, sondern darum, geeignete Gebiete dafür auszuweisen, unter Beachtung des Gebots der Rücksichtnahme auf bestehende Wohnbebauung und Bedürfnisse des Naturschutzes. Das in der Bevölkerung weit verbreitete Akzeptanzproblem kann nur gelöst werden wenn die Bürger "mitgenommen" werden. Die betroffenen Bürger der Gemeinde Gleiritsch und ihre Bevollmächtigten kündigen jedenfalls schon jetzt "erbitteten Widerstand" an, sollte es zu einer Genehmigung dieses Windparks Pamsendorf kommen. Sie reklamieren für sich die überwiegenden Interessen und Belange, über die sich der Windparkantrag der Betreiber hinwegsetzen würde: Belange der Nachbarn, des Naturschutzes, aber auch auch des Denkmalschutzes stehen einer Genehmigung des Windparks Pamsendorf nach ihrer Ansicht entgegen. Den Anwälten liegt ein landschaftsästhetisches Gutachten vor, welches den Windpark als nicht genehmigungsfähig einstuft. Dies scheint das Landratsamt nach allem was man hört, bei der beabsichtigten Genehmigung nicht berücksichtigen zu wollen. Die Bürger selbst wehren sich gegen das Vorhaben, welches für sie und ihre Häuser mit erheblichen Lärmeinwirkungen, Schattenwurf und einer optischen Bedrängung verbunden ist, was letztlich zu Gesundheitsschäden führen kann. Ein erstes von der Antragstellerin vorgelegtes Schall- und Schattenwurfgutachten musste bereits korrigiert werden, weil falsche Koordinaten verwandt wurden. Ein korrigiertes Gutachten wurde erst am 02.10.14 (!) beim Landratsamt eingereicht. Schon dies, so die Rechtsanwälte, müsste den Vertrauensschutz bei der Stichtagsregelung beseitigen. Bezüglich der Schallimmissionen werden nach dem derzeitigen von der Antragstellerin vorgelegten Parteigutachten diese Grenzwerte erreicht. Es besteht die Befürchtung, dass falsche Berechnungsgrundlagen gewählt wurden, so dass es tatsächlich zu höheren Schallimmissionen als in der Prognose kommen wird. Bezüglich des Schattenwurfs wurde festgestellt, dass die Immissionen die Grenzwerte überschreiten. Das Gutachten kommt daher zu dem Ergebnis, dass eine Abschaltautomatik gefordert werden muss. Die bedrängende Wirkung wird für die Bewohner von Gleiritsch erheblich sein, insbesondere weil sich von jetzt auf gleich 5 rotierende Windkonverter in einem Abstand von teilweise lediglich weniger als 800 m vor der Wohnbebauung auftürmen werden. Als möglicherweise entscheidend und vordringlich hat sich gerade unter der Geltung eines aktuellen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.06.14 - Az.: 22 B 13.1358 - herauskristallisiert. Danach muss die artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) die Anforderungen Bayerischen Winderlasses erfüllen. Mit dem vorgenannten Urteil hat der Bayerische VGH nochmals die Gültigkeit und Verbindlichkeit der Vorgaben des Windkrafterlasses bestärkt. Nach Akteneinsicht kommen die Rechtsanwälte zu dem Schluss, dass die artenschutzrechtliche Prüfung, welche die Betreiber vorgelegt haben, diesen Kriterien der Rechtsprechung nicht im geringsten entspricht. Es bestehen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des dort bestehenden Vorkommens des Schwarzstorches und des Rotmilans. In eigenen Vogelbeobachtungen verschiedener Mandanten wurden bereits etliche gefährdete Tiere gesichtet, die über den geplanten Standort der Windkraftanlage regelmäßig hinweg fliegen. Große Hoffnungen setzt die Bürgerinitiative auch in die soeben bekannt gewordenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Regensburg und Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, mit denen der Antrag auf Errichtung eines Windparks in Matzlesrieth bei Weiden rechtskräftig abgelehnt wurde, unter Hinweis auf den Vorrang des Artenschutz (Schwarzstorch). Die vorgenannten Bedenken werden auch von der Gemeinde Gleiritsch, Bürgermeister Zwack. Auch diese wehrt sich gegen den geplanten Windpark und kündigen Widerstand an. Auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat sich bereits zwei Mal dafür ausgesprochen das Vorhaben abzulehnen. Eine dritte Stellungnahme soll vorliegen, ihr Ergebnis ist aber vom Landratsamt Schwandorf noch nicht bekannt gegeben worden. Auf den neuen Landrat Ebeling, dessen Amtseinführung erst wenige Wochen zurückliegt, und der eine Genehmigung unterzeichnen müsste, kommt eine sicher nicht einfache Aufgabe zu, an der er sich beweisen kann. Seine Argumente im Wahlkampf sind noch in guter Erinnerung der Bürger. Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze/Christoph Scharf