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< Arzt erwischt den falschen Fuß
Die Rechtsanwälte Dr. Burkhard Schulze und Christoph Scharf, Weiden, haben unter dem 15.12.14 zunächst 6 Klagen gegen die Genehmigung des Landratsamts für die Errichtung und den Betrieb des Windparks Pamsendorf erhoben. Nach Kenntnis der Rechtsanwälte sollen weitere Klagen von Betroffenen folgen, so z.B. der Gemeinde Gleiritsch, aber auch anderer Bürger. Die BI Gegenwind ist weiterhin aktiv und hat sich mit anderen Bürgerinitiativen zusammengeschlossen. Gemeinsam hat man die Rechtsanwälte Dr. Burkhard Schulze und Christoph Scharf aus Weiden nun mit der Klageerhebung beauftragt. Diese haben Klagen für erheblich betroffene Bürger der Ortschaften Gleiritsch, Trefnitz und Fuchsendorf erhoben. Geklagt wird aus allen Himmelsrichtungen. Die Kläger befürchten Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit, landwirtschaftlicher Nutzflächen, die Beeinträchtigung ihres Eigentums oder aber auch ihrer Gästehäuser und somit das Fernbleiben von Touristen. Für unsere Mandanten, so die Rechtsanwälte Dr. Schulze und Scharf, ist es nicht hinzunehmen, dass sich das Landratsamt mit seinem Bescheid vom 14.11.14, der am 19.11.14 bekanntgegeben wurde, dermaßen über die Belange der umliegenden Bewohner hinweggesetzt hat, was mit den Klagen gerügt wird. Unverständlich ist auch, dass das Landratsamt die bereits im Genehmigungsverfahren geltend gemachten Bedenken gegen die Beeinträchtigung der Natur (Schwarzstorch, Rotmilan, Fledermäuse) nicht hinreichend berücksichtigt hat und keine weitere Aufklärung betrieben hat, was jedoch mit den Klagen nicht geltend gemacht werden kann. Gleiches gilt für die Tatsache, dass trotz mehrerer Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege, München, die sich wegen der Beeinträchtigung geschützter Denkmäler aus fachlicher Sicht ausdrücklich gegen die Genehmigung des Windparks Pamsendorf ausgesprochen haben, diese sachverständigen Einwendungen für das Landratsamt nicht von Relevanz waren. Am 20.11.14 ist die 10-H-Regelung in Kraft getreten. Das Landratsamt hat zwischen Verkündung der 10-H-Regelung und dem Inkrafttreten noch "auf die Schnelle" die Genehmigung erlassen. Es scheint der Auffassung zu sein, dass dadurch die 10-H-Regelung für den Windpark Pamsendorf nicht gilt. Auch mit dieser Frage wird sich das Verwaltungsgericht beschäftigen müssen. Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze/Christoph Scharf
Klagen gegen "Windpark Pamsendorf" beim Verwaltungsgericht eingereicht
Die Rechtsanwälte Dr. Burkhard Schulze und Christoph Scharf, Weiden, haben unter dem 15.12.14 zunächst 6 Klagen gegen die Genehmigung des Landratsamts für die Errichtung und den Betrieb des Windparks Pamsendorf erhoben. Nach Kenntnis der Rechtsanwälte sollen weitere Klagen von Betroffenen folgen, so z.B. der Gemeinde Gleiritsch, aber auch anderer Bürger. Die BI Gegenwind ist weiterhin aktiv und hat sich mit anderen Bürgerinitiativen zusammengeschlossen. Gemeinsam hat man die Rechtsanwälte Dr. Burkhard Schulze und Christoph Scharf aus Weiden nun mit der Klageerhebung beauftragt. Diese haben Klagen für erheblich betroffene Bürger der Ortschaften Gleiritsch, Trefnitz und Fuchsendorf erhoben. Geklagt wird aus allen Himmelsrichtungen. Die Kläger befürchten Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit, landwirtschaftlicher Nutzflächen, die Beeinträchtigung ihres Eigentums oder aber auch ihrer Gästehäuser und somit das Fernbleiben von Touristen. Für unsere Mandanten, so die Rechtsanwälte Dr. Schulze und Scharf, ist es nicht hinzunehmen, dass sich das Landratsamt mit seinem Bescheid vom 14.11.14, der am 19.11.14 bekanntgegeben wurde, dermaßen über die Belange der umliegenden Bewohner hinweggesetzt hat, was mit den Klagen gerügt wird. Unverständlich ist auch, dass das Landratsamt die bereits im Genehmigungsverfahren geltend gemachten Bedenken gegen die Beeinträchtigung der Natur (Schwarzstorch, Rotmilan, Fledermäuse) nicht hinreichend berücksichtigt hat und keine weitere Aufklärung betrieben hat, was jedoch mit den Klagen nicht geltend gemacht werden kann. Gleiches gilt für die Tatsache, dass trotz mehrerer Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege, München, die sich wegen der Beeinträchtigung geschützter Denkmäler aus fachlicher Sicht ausdrücklich gegen die Genehmigung des Windparks Pamsendorf ausgesprochen haben, diese sachverständigen Einwendungen für das Landratsamt nicht von Relevanz waren. Am 20.11.14 ist die 10-H-Regelung in Kraft getreten. Das Landratsamt hat zwischen Verkündung der 10-H-Regelung und dem Inkrafttreten noch "auf die Schnelle" die Genehmigung erlassen. Es scheint der Auffassung zu sein, dass dadurch die 10-H-Regelung für den Windpark Pamsendorf nicht gilt. Auch mit dieser Frage wird sich das Verwaltungsgericht beschäftigen müssen. Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze/Christoph Scharf