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17.12.2014 00:00 Alter: 9 yrs
Von: Dr. Burkhard Schulze

Klagen gegen "Windpark Pamsendorf"

"BI Gegenwind" macht mobil - zahlreiche Klagen erhoben


Die Rechtsanwälte Dr. Burkhard Schulze und Christoph Scharf, Weiden, haben am 15.12. für mehrere betroffene Einwohner der Gemeinde Gleiritsch mit Klageerhebung zum Verwaltungsgericht Regensburg den Bescheid des Landratsamts Schwandorf vom 14.11.14, mit dem die Errichtung und der Betrieb von 5 Windrädern (Windpark Pamsendorf) genehmigt wurde, angefochten. Eine weitere Sammelklage von Bürgern der Gemeinde Gleiritsch ist in Vorbereitung, so die Anwälte. Das Landratsamt hat die Genehmigung unter dem 12.12.14 in der Presse veröffentlicht, so dass nunmehr die allgemeine Klagefrist für betroffene Bürger, Gemeinden und Verbände am 12.01.15 definitiv endet. Soeben wurde mitgeteilt, dass Sofortvollzug angeordnet wurde.   Die BI Gegenwind unter Führung von Dr. Burger aus Gleiritsch ist weiterhin aktiv und hat sich mit anderen Bürgerinitiativen zusammengeschlossen. Nach wie vor in der Kritik steht wegen des Standorts die Gemeinde Pfreimd. Diese hat den Windpark an ihrer äußersten, bebauungsfreien westlichen Grenze zur Gemeinde Gleiritsch genehmigt, wohlwissend dass in wenigen 100 m Entfernung die Wohnbebauung der Gemeinde Gleiritsch beginnt. Die jetzigen Kläger stammen aus den Ortschaften Gleiritsch, Trefnitz und Fuchsendorf. Eine weitere Klagewelle ist in Planung. Hier soll durch Rechtsanwalt Dr. Schulze und Scharf aus Weiden eine Sammelklage zahlreicher Bürger aus Gleiritsch erhoben werden. Die Kläger befürchten aufgrund der Nähe und Größe der Anlage massive Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit (durch Schallimmissionen) und fühlen sich in rechtswidriger Weise optisch bedrängt und eingeschränkt in der Nutzung ihres Eigentums, aber auch ihrer Gästehäuser und Ferienwohnungen, teils in exponierter Südhanglage. Nach einem Gutachten des Landschaftsarchitekten Prof. Dr. Werner Noll stellt jedenfalls die Errichtung des Windparks im Kulmgebiet aus landschaftsästhetischer Sicht ein grob unangemessenes Vorhaben dar. Er spricht von technischer Überfremdung, Horizontverschmutzung, Zerstörung eines exponierten Standorts, Belastungen der Sichtbeziehungen, Verlust der landschaftlichen Stille, Störung der Nachtlandschaft usw. In seinem seit Oktober dem Landratsamt vorliegenden Gutachten kommt er zu dem Ergebnis, dass aus seiner fachlichen Sicht der geplanten Windpark Pamsendorf nicht genehmigungsfähig ist. Hierauf werden die Kläger in der Klagebegründung zurückgreifen.   Sie stellen klar, dass sie nicht gegen die Windkraft als solche sind, sondern gegen den aus ihrer Sicht unverständlich ausgewählten Standort inmitten einer wertvollen und bislang unberührten Kulturlandschaft. Die Kläger wollen, so die Rechtsanwälte, nicht hinnehmen, dass sich das Landratsamt mit seinem Bescheid vom 14.11.14 in Kenntnis des Gesetzesbeschlusses des Bayerischen Landtags zur 10-H-Regelung, zugestellt 2 Tage vor Inkrafttreten, dem 21.11.14, über alle Bedenken und Belange der Bewohner von Gleiritsch und Umgebung hinweggesetzt hat. Es bestanden durchaus konkrete Bedenken gegen die Beeinträchtigung der Natur (Schwarzstorch, Rotmilan, Fledermäuse), die nicht hinreichend berücksichtigt wurden.   Der Bescheid setzt sich auch über die Bedenken des Landesamts für Denkmalpflege hinweg, das sich ausdrücklich aus fachlicher Sicht gegen die Genehmigungsfähigkeit des Windparks Pamendorf ausgesprochen hat. Eine Mitarbeiterin des Landratsamts hat nach der letzten Stellungnahme lediglich eine Besichtigung vorgenommen und meint, die Bedenken dieser Fachbehörde als nicht relevant abtun zu können. Diese Belangen des Naturschutzes und der Denkmalpflege werden von den entsprechenden Rechtsträgern, wie Gemeinden und Verbänden gesondert thematisiert werden müssen.   Ob mit einer solchen "Last-minute-Genehmigung" wirklich die 10-H-Regelung, die 2 Tage später Gesetz geworden ist, außer Kraft gesetzt werden kann, wird ebenfalls durch das Verwaltungsgericht geklärt werden müssen.   Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze/Christoph Scharf