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23.12.2014 00:00 Alter: 9 yrs
Von: Christoph Scharf

Bürger wehren sich mit Eilantrag gegen den Sofortvollzug


Die von den Rechtsanwälten Dr. Schulze und Scharf vertretenen Bürger aus Gleiritsch, Trefnitz und Fuchsendorf wollen sich nicht kampflos geschlagen geben. Sie haben daher die Anwälte beauftragt, sämtliche möglichen Rechtsmittel auszuschöpfen. Die Deglmann Windpark Management GmbH hatte angekündigt die Anlage baldmöglichst in Betrieb zu nehmen. Erste Markierungsarbeiten sind in den Wäldern schon erfolgt und die Rodung steht unmittelbar bevor.   Die Anwaltskanzlei Dr. Burkhard Schulze und Christoph Scharf hat daraufhin kurzfristig eine umfangreiche vorläufige Klagebegründung gefertigt und für alle Betroffenen einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Wegen der besonderen Dringlichkeit wurde vorab der Erlass einer sog. "Zwischenverfügung" beantragt. Hierdurch soll zumindest kurzfristig bis zur Entscheidung über den Antrag selbst, was einige Wochen dauern kann, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erreicht werden. Äußerst hilfsweise wurde vorab zusätzlich noch beantragt zumindest der Betreiberin zu untersagen mit Rodungsmaßnahmen zu beginnen.   Die Rechtsanwälte erhoffen sich für die betroffenen Bürger hierdurch zumindest eine kurzfristige Entscheidung, mit der die Betreibergesellschaft gehindert wird zu roden. Die Kläger befürchten letztendlich vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Die Rodung würde einen schweren Eingriff in die Natur bedeuten, der in den nächsten Jahrzehnten schwer zu kompensieren ist.   Die Entscheidung des Landratsamts, mit der der Sofortvollzug angeordnet wurde, scheint auch nicht rechtmäßig. Eine einzelfallbezogene Interessenabwägung erfolgte nicht. Für die betroffenen Bürger ist es schlichtweg auch nicht nachvollziehbar, wenn der Sachgebietsleiter Kagermeier ausführt, die Klagen hätten keine Erfolgsaussichten, weshalb er den Sofortvollzug angeordnet hat. Die Klagebegründungen lagen im Zeitpunkt der Anordnung noch nicht vor. Die Klagen waren nicht mal erhoben.   Zwischenzeitlich klagt auch der Bayerische Jagdverband e.V. gegen die Genehmigung. Ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung soll am 19.12.14 beim Verwaltungsgericht für den Bayerischen Jagdverband eingereicht worden sein. Mit dieser möglichen klageberechtigten Vereinigung hat sich das Landratsamt in dem Bescheid über den Sofortvollzug überhaupt nicht auseinandergesetzt. Mit der Klage wird wohl insbesondere die fehlerhafte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Bezug auf die Vögel und Fledermäuse gerügt.   Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze/Christoph Scharf