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< Arzt erwischt den falschen Fuß
Weiden. (ca) Richter Viktor Mihl, 1. Zivilkammer, verkündete am Donnerstag die Klageabweisung. Die Begründung führte er nicht weiter aus. Alles ist gesagt: In den beiden vorangegangenen Verhandlungen hatte der Richter deutlich seine Verwunderung kundgetan. Der 2005 pensionierte Werkleiter Buchner hatte am 2. Mai 2012 einen Beratervertrag mit dem neuen Stadtwerke-Vorstand Johann Riedl geschlossen. Riedl war genau einen Tag im Amt. Die beiden vereinbarten einen Stundenlohn von 180 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Vier Monate später war die Männerfreundschaft jäh zu Ende: Buchner ließ eine Rechnung über 203 000 Euro tippen - von einem Mitarbeiter der Stadtwerke, der für ihn auch für das Gutachten die Schreibarbeiten übernahm, weil Buchner selbst keinen Computer besaß. 177 000 Euro der Rechnung betrafen eine 121-seitige "Betriebs- und Finanzanalyse für die Jahre 1982 bis 2011" - überschlagen ein "Seitenpreis" von 1700 Euro. Das Gericht zweifelt unter anderem an, ob der bestehende Vertrag als Grundlage für diesen "Großauftrag" ausreicht. Schon in der ersten Verhandlung im Oktober 2013 hatte sich Mihl außerdem an den 829 berechneten Arbeitsstunden gestoßen. Der Richter ließ daraufhin einen Sachverständigen den Arbeitsaufwand prüfen. Wirtschaftsgutachter Dr. Michael Harz brachte in der Verhandlung vom Dienstag, 2. Dezember, seine Einschätzung vor. Demnach rechtfertige die Analyse keine 829 Stunden. Als angemessen erachte Harz 241 bis 327 Stunden. Zitat aus dem Gutachten: "Das Thema ist anspruchsvoll, aber das Ergebnis ist mager." Der Experte staunte auch, dass die Finanzsituation bis zurück ins Jahr 1982 beleuchtet wurde. Ausreichend wären die letzten fünf Jahre. "Alles andere ist Historie." Der ehemalige Stadtwerke-Chef Buchner wird in dem Rechtsstreit von Anwalt Dr. Burkhard Schulze vertreten. Schulze schloss Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg nicht aus: "Wir warten die schriftlichen Urteilsgründe ab." Er führt an, dass der Wirtschaftssachverständige Dr. Harz bei der Taxierung der nötigen Stunden von einem ausgebildeten Gutachter ausgeht: "Herr Buchner war aber ehemaliger Leiter der Stadtwerke und kein geschulter Gutachter." Das sei den Stadtwerken bekannt gewesen. Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Weiden wurde von Anwalt Christian von der Linden aus Regensburg vertreten. Quelle: Der Neue Tag vom 23.01.2015; Rubrik: Stadt Weiden
Buchner geht leer aus
Das Landgericht Weiden hat die Klage des ehemaligen Stadtwerkeleiters Ludwig Buchner abgewiesen. Er forderte von den Stadtwerken 177 000 Euro für ein Gutachen. 55 000 Euro haben die Stadtwerke schon bezahlt. Buchner wollte auch den Rest.
Weiden. (ca) Richter Viktor Mihl, 1. Zivilkammer, verkündete am Donnerstag die Klageabweisung. Die Begründung führte er nicht weiter aus. Alles ist gesagt: In den beiden vorangegangenen Verhandlungen hatte der Richter deutlich seine Verwunderung kundgetan. Der 2005 pensionierte Werkleiter Buchner hatte am 2. Mai 2012 einen Beratervertrag mit dem neuen Stadtwerke-Vorstand Johann Riedl geschlossen. Riedl war genau einen Tag im Amt. Die beiden vereinbarten einen Stundenlohn von 180 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Vier Monate später war die Männerfreundschaft jäh zu Ende: Buchner ließ eine Rechnung über 203 000 Euro tippen - von einem Mitarbeiter der Stadtwerke, der für ihn auch für das Gutachten die Schreibarbeiten übernahm, weil Buchner selbst keinen Computer besaß. 177 000 Euro der Rechnung betrafen eine 121-seitige "Betriebs- und Finanzanalyse für die Jahre 1982 bis 2011" - überschlagen ein "Seitenpreis" von 1700 Euro. Das Gericht zweifelt unter anderem an, ob der bestehende Vertrag als Grundlage für diesen "Großauftrag" ausreicht. Schon in der ersten Verhandlung im Oktober 2013 hatte sich Mihl außerdem an den 829 berechneten Arbeitsstunden gestoßen. Der Richter ließ daraufhin einen Sachverständigen den Arbeitsaufwand prüfen. Wirtschaftsgutachter Dr. Michael Harz brachte in der Verhandlung vom Dienstag, 2. Dezember, seine Einschätzung vor. Demnach rechtfertige die Analyse keine 829 Stunden. Als angemessen erachte Harz 241 bis 327 Stunden. Zitat aus dem Gutachten: "Das Thema ist anspruchsvoll, aber das Ergebnis ist mager." Der Experte staunte auch, dass die Finanzsituation bis zurück ins Jahr 1982 beleuchtet wurde. Ausreichend wären die letzten fünf Jahre. "Alles andere ist Historie." Der ehemalige Stadtwerke-Chef Buchner wird in dem Rechtsstreit von Anwalt Dr. Burkhard Schulze vertreten. Schulze schloss Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg nicht aus: "Wir warten die schriftlichen Urteilsgründe ab." Er führt an, dass der Wirtschaftssachverständige Dr. Harz bei der Taxierung der nötigen Stunden von einem ausgebildeten Gutachter ausgeht: "Herr Buchner war aber ehemaliger Leiter der Stadtwerke und kein geschulter Gutachter." Das sei den Stadtwerken bekannt gewesen. Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Weiden wurde von Anwalt Christian von der Linden aus Regensburg vertreten. Quelle: Der Neue Tag vom 23.01.2015; Rubrik: Stadt Weiden