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14.01.2015 00:00 Alter: 9 yrs
Von: Der Neue Tag

Schüler (15) zahlt für Ohrfeige

Gericht bewertet Schlag im Unterricht neu: Schmerzensgeld für schwerhörigen Mitschüler


Weiden. (ca) der Vorfall ereignete sich bereits vor zwei Jahren: am 16. Januar 2013 gegen 11.20 Uhr hatte ein Neuntklässler in Pirk seinen Klassenkameraden derart heftig auf das rechte Ohr geschlagen, dass das Trommelfell riss. Die Folge: mehrere Operationen, ein bleibender Hörschaden. Die Eltern des Geschlagenen zogen vor Gericht, verloren in erster Instanz in Weiden und waren jetzt in der Berufung am Oberlandesgericht in Nürnberg erfolgreich.   Die 1. Zivilkammer des Weidener Landgerichts hatte im März 2014 die Klage auf Schmerzensgeld und Folgekosten abgelehnt. Der Richter sah ein noch schülertypisches Verhalten. Um Haftungsansprüche geltend zu machen müsse der Vorsatz vorliegen, den anderen erheblich zu verletzen. Das erkannte der Richter nicht und folge damit den Argumenten von Beklagtenvertreter Tobias Konze.   Jetzt hat das Oberlandesgericht Nürnberg dieses Urteil abgeändert. Der jetzt 17-jährige Beklagte wird zu einem Schmerzensgeld von 7000 Euro verurteilt, zusätzlich muss er alle Folgekosten übernehmen. Darunter fällt zum Beispiel Schadensersatz für berufliche Nachteile, die infolge der möglicherweise bleibenden Schwerhörigkeit auftreten können. Dazu kommen die nicht geringen Kosten für ärztliche Behandlungen und Operationen. Ein Haftungsausschluss greifte laut Senat nicht, wenn Vorsatz vorliege oder der Schaden billigend in Kauf genommen wurde.   Für die Nürnberger Richter liegt eben "kein schülertypisches Verhalten" vor: Das ahnungslose Opfer sei von hinten angegriffen worden, wobei ihm ein heftiger Schlag in eine sensible Körperregion versetzt worden sei. Der Senat kam zur Überzeugung, dass dem Schläger die Möglichkeit erheblicher gesundheitlicher Folgen bewusst gewesen sein muss.   Der Vorfall hatte sich damals zum Stundenwechsel ereignet. Das nächste Fach: Religion. Ein Film sollte gezeigt werden. Den Leerlauf nutzte der damals 15-Jährige, um dem Gleichaltrigen in der ersten Reihe einen Schlag auf den Kopf zu verpassen. Im Vorfeld hatte er laut Anwalt Klägervertreter Dr. Burkhard Schulze mehrfach angekündigt, er würde dem Mitschüler einmal "so eine schießen, dass er nicht mehr aufsteht". Schulze nennt dafür Zeugen.   "Lehrstoff" für Schüler   Der Rechtsanwalt begrüßt die Nürnberger Entscheidung: Dieses Urteil nehme in eindeutiger Weise eine Grenzziehung zwischen Spielereien und Rangeleien und massiver, nicht hinnehmbarer Gewaltanwendung vor. Schulze hält es gar für unterrichtstauglichen "Lehrstoff" gegen Gewalt unter Jugendlichen. Das Urteil führe vor Augen, dass derartige Gewalttätigkeiten ungeahnte finanzielle Folgen - "bis weit in den fünfstelligen Bereich hinein" - nach sich ziehen könnten.     Quelle: Der Neue Tag vom 14.01.2015; Rubrik: Stadt Weiden