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Pfreimd/ Tännesberg. (cv) Neben der Gemeinde Gleiritsch und dem Bayerischen Jagdverband klagen inzwischen zehn Privatpersonen gegen den Windpark. Mitte November gab das Landratsamt grünes Licht für das Projekt. Schon kurz darauf ging beim Verwaltungsgericht Regensburg die erste Klage gegen den Genehmigungsbescheid ein. Nicht nur er, auch der im Dezember vom Landratsamt angeordnete Sofortvollzug wurde von den Windkraftgegnern, vertreten durch die Kanzlei Dr. Burkhard Schulze, angefochten. Ihr Ziel ist es, die aufschiebende Wirkung zu erreichen. Da bis zur Entscheidung doch einige Wochen vergehen, wollte man in der Zwischenzeit durch die Rodungsarbeiten nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Deshalb wurde das Verwaltungsgericht Regensburg Ende des letzten Jahres zu einer sogenannten Zwischenverfügung aufgefordert. Ihr wurde nicht entsprochen. Aus dem Antrag sei nicht ersichtlich, dass Rechte der Antragsteller verletzt oder vollendete Tatsachen bezüglich des Baus der Windkraftanlagen geachaffen werden, fasst stellvertretender VG-Pressesprecher Dr. Bernhard Pfister zusammen. Die Rodung sei eine vorbereitende Maßnahme und nicht mit dem Baubeginn gleichzusetzen. Für diesen müssen verschiedene Bedingungen gegeben sein. Wie hier der Stand der Dinge ist, sei nicht dargelegt. Was ist noch zu tun? Laut Karl-Heinz Kagermeier, Sachgebietsleiter am Landratsamt, hat der Projektant bis 15. Februar 30 Fledermausnistkästen in anderen Waldgebieten anzubringen. Dazu ist vorab die Einverständniserklärung der Grundstückbesitzer vorzulegen. Beim Bau müssen dann Zahlungen an den Naturschutzfonds geleistet, Sicherheitsleistungen für einen Rückbau hinterlegt sein. Auch das Baufeld muss ausgesteckt und von Baukontrolleuren abgenommen werden. Die Deglmann Windpark GmbH darf also roden und ist derzeit dabei, ihren Aufgabenkatalog für den Bau der Windräder auszuarbeiten. "Da ist nichts dabei, was unmöglich wäre", so Dr. Christian Deglmann. Und wann wird gerodet? Nur soviel: Die Arbeiten müssen Ende Februar wegen der Brut- und Setzzeit abgeschlossen sein. Deglmann veranschlagt "ein bis zwei Wochen". Das Verwaltungsgericht muss über zwei Dinge befinden: ob der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes und der Sofortvollzug der Genehmigung rechtens ist. Bis dahin wird einige Zeit vergehen. Die Gegner wollten deshalb schon vorab in einem Zwischenverfahren die aufschiebende Wirkung ihrer Klage wiederherstellen. Das wurde abgelehnt. Quelle: Der Neue Tag vom 14.01.2015; Rubrik; Stadt Pfreimd/Tännesberg
Rodung kein Baubeginn
Der Wind weht bei Gericht: Die Zahl der Klagen gegen den Windpark Pamsendorf ist auf zwölf gestiegen. Eine von den Windkraftgegnern beantragte Zwischenverfügung zur Verhinderung der Rodungsarbeiten wurde vom Verwaltungsgericht allerdings abgelehnt.
Pfreimd/ Tännesberg. (cv) Neben der Gemeinde Gleiritsch und dem Bayerischen Jagdverband klagen inzwischen zehn Privatpersonen gegen den Windpark. Mitte November gab das Landratsamt grünes Licht für das Projekt. Schon kurz darauf ging beim Verwaltungsgericht Regensburg die erste Klage gegen den Genehmigungsbescheid ein. Nicht nur er, auch der im Dezember vom Landratsamt angeordnete Sofortvollzug wurde von den Windkraftgegnern, vertreten durch die Kanzlei Dr. Burkhard Schulze, angefochten. Ihr Ziel ist es, die aufschiebende Wirkung zu erreichen. Da bis zur Entscheidung doch einige Wochen vergehen, wollte man in der Zwischenzeit durch die Rodungsarbeiten nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Deshalb wurde das Verwaltungsgericht Regensburg Ende des letzten Jahres zu einer sogenannten Zwischenverfügung aufgefordert. Ihr wurde nicht entsprochen. Aus dem Antrag sei nicht ersichtlich, dass Rechte der Antragsteller verletzt oder vollendete Tatsachen bezüglich des Baus der Windkraftanlagen geachaffen werden, fasst stellvertretender VG-Pressesprecher Dr. Bernhard Pfister zusammen. Die Rodung sei eine vorbereitende Maßnahme und nicht mit dem Baubeginn gleichzusetzen. Für diesen müssen verschiedene Bedingungen gegeben sein. Wie hier der Stand der Dinge ist, sei nicht dargelegt. Was ist noch zu tun? Laut Karl-Heinz Kagermeier, Sachgebietsleiter am Landratsamt, hat der Projektant bis 15. Februar 30 Fledermausnistkästen in anderen Waldgebieten anzubringen. Dazu ist vorab die Einverständniserklärung der Grundstückbesitzer vorzulegen. Beim Bau müssen dann Zahlungen an den Naturschutzfonds geleistet, Sicherheitsleistungen für einen Rückbau hinterlegt sein. Auch das Baufeld muss ausgesteckt und von Baukontrolleuren abgenommen werden. Die Deglmann Windpark GmbH darf also roden und ist derzeit dabei, ihren Aufgabenkatalog für den Bau der Windräder auszuarbeiten. "Da ist nichts dabei, was unmöglich wäre", so Dr. Christian Deglmann. Und wann wird gerodet? Nur soviel: Die Arbeiten müssen Ende Februar wegen der Brut- und Setzzeit abgeschlossen sein. Deglmann veranschlagt "ein bis zwei Wochen". Das Verwaltungsgericht muss über zwei Dinge befinden: ob der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes und der Sofortvollzug der Genehmigung rechtens ist. Bis dahin wird einige Zeit vergehen. Die Gegner wollten deshalb schon vorab in einem Zwischenverfahren die aufschiebende Wirkung ihrer Klage wiederherstellen. Das wurde abgelehnt. Quelle: Der Neue Tag vom 14.01.2015; Rubrik; Stadt Pfreimd/Tännesberg