Aktuelle Pressemeldung
< Arzt erwischt den falschen Fuß
Püchersreuth/ Weiden. (rns) Tragisch verlief ein Motorradunfall am 11. Juni 2012. In einem kurvigen Abschnitt auf der B 15 bei Püchersreuth stürzte ein 22-jähriger Polizist morgens um 06.30 Uhr auf dem Weg zum Dienst. Die schwere Yamaha schlitterte noch 100 Meter an der rechten Leitplanke entlang. Der Fahrer wurde auf die linke Fahrbahnseite geschleudert. Ein nachfolgendes Auto erfasste ihn dort und schleifte ihn mit. Die Feuerwehr musste den unter der Vorderachse befreien. Ein zufällig hinzugekommener Arzt rettete dem Beamten aus dem Landkreis Tirschenreuth das Leben. Die Verletzungen am Kopf sowie im Beckenbereich waren jedoch so gravierend, dass der einst sportliche Mann heute als Pflegefall in einem Heim liegt und kaum ansprechbar ist. Den Schaden am Alfa Romeo regulierte die Versicherung des Motorradfahrers zu einem Drittel, da sie dem Autofahrer eine Mitschuld anlastete. Dagegen wandte er sich, vertreten von Rechtsanwalt Dominic Kriegel mit einer Klage auf die verbliebenen 2000 Euro. Nach Ansicht von Dr. Burkhard Schulze, der im Auftrag der Angehörigen den Verunglückten vertritt, hat jedoch der Autofahrer zumindest eine Teilschuld. Es sei einwandfrei eine "Fehlreaktion" gewesen, aufgrund der Schmutzteile auf der rechten Fahrspur auf die linke auszuweichen. Versicherung soll zahlen Wäre er einfach geradeaus weiter gefahren, wäre seinem Mandanten - außer den Sturzverletzungen - nichts passiert. Schulze antwortete mit einer Widerklage auf 450 000 Euro Schmerzensgeld plus Kosten für Behandlungsfahrten usw. Die Versicherung des Autofahrers sollte die 75-prozentige Haftung für die Folgen des Unfalls übernehmen. Die Klage auf 2000 Euro sei zurückzuweisen, da die Schäden am Auto dann bereits überreguliert seien. Am Donnerstag traf man sich vor Richter Peter Werner. Unfallanalytiker Professor Ingenieur Hans Bäumler aus Gebenbach hatte durch exakte Vermessung der Straße, der Helmspuren auf der Fahrbahn, der Fahrzeuge und der Bremsspuren den Unfallhergang rekonstruiert. Daraus könnte gefolgert werden, dass der Pkw nicht direkt hinter der Yamaha her gefahren sei. Auch habe die Rekonstruktion ergeben, dass der verunglückte Motorradfahrer bereits reglos auf der Straße gelegen sei, als ihn das Auto erfasste. Ein "verzögerter Reaktionsbeginn" sei nicht nachzuweisen, vielmehr sei es "normaler menschlicher Reflex: Weg von der Gefahr!", wenn der Autofahrer den Sturz noch beobachtet hatte. Die Kardinalfrage, ob der tragische Unfall vermeidbar gewesen wäre, vermochte auch der Sachverständige nicht zu beantworten. Es müsse für die Frage, welche Verletzungen schon beim Sturz entstanden waren und welche auf das Überfahren und Mitschleifen zurückzuführen sind, ein weiterer Experte, ein Trauma-Biomechaniker, hinzugezogen werden, sagte Bäumler. Rechtsanwältin Grusche Goldhammer (Wuppertal) legte Wert auf die Feststellung, dass ihr Mandant den Anprall des Motorradfahrers an die Leitplanke gesehen habe und seine Reaktion darauf das Ausweichen auf die Gegenfahrbahn gewesen sei. Nächste Instanz Nürnberg Richter Werner verkündet am 15. Mai um 9 Uhr seine Entscheidung, wie es weiter geht. Welche Quote des Verschuldens letztendlich festgestellt wird, ist laut Rechtsanwalt Schulze, völlig offen. Sehr wahrscheinlich ist auch der Gang zum Oberlandesgericht Nürnberg. Quelle: Der Neue Tag vom 25.04./26.04.15; Rubrik: Gemeinde Püchersreuth
Polizist nach Unfall im Pflegeheim
Dr. Burkhard Schulze kontert 2000-Euro-Forderung mit Gegenklage auf 500 000 Euro - Fortsetzung am 15. Mai
Püchersreuth/ Weiden. (rns) Tragisch verlief ein Motorradunfall am 11. Juni 2012. In einem kurvigen Abschnitt auf der B 15 bei Püchersreuth stürzte ein 22-jähriger Polizist morgens um 06.30 Uhr auf dem Weg zum Dienst. Die schwere Yamaha schlitterte noch 100 Meter an der rechten Leitplanke entlang. Der Fahrer wurde auf die linke Fahrbahnseite geschleudert. Ein nachfolgendes Auto erfasste ihn dort und schleifte ihn mit. Die Feuerwehr musste den unter der Vorderachse befreien. Ein zufällig hinzugekommener Arzt rettete dem Beamten aus dem Landkreis Tirschenreuth das Leben. Die Verletzungen am Kopf sowie im Beckenbereich waren jedoch so gravierend, dass der einst sportliche Mann heute als Pflegefall in einem Heim liegt und kaum ansprechbar ist. Den Schaden am Alfa Romeo regulierte die Versicherung des Motorradfahrers zu einem Drittel, da sie dem Autofahrer eine Mitschuld anlastete. Dagegen wandte er sich, vertreten von Rechtsanwalt Dominic Kriegel mit einer Klage auf die verbliebenen 2000 Euro. Nach Ansicht von Dr. Burkhard Schulze, der im Auftrag der Angehörigen den Verunglückten vertritt, hat jedoch der Autofahrer zumindest eine Teilschuld. Es sei einwandfrei eine "Fehlreaktion" gewesen, aufgrund der Schmutzteile auf der rechten Fahrspur auf die linke auszuweichen. Versicherung soll zahlen Wäre er einfach geradeaus weiter gefahren, wäre seinem Mandanten - außer den Sturzverletzungen - nichts passiert. Schulze antwortete mit einer Widerklage auf 450 000 Euro Schmerzensgeld plus Kosten für Behandlungsfahrten usw. Die Versicherung des Autofahrers sollte die 75-prozentige Haftung für die Folgen des Unfalls übernehmen. Die Klage auf 2000 Euro sei zurückzuweisen, da die Schäden am Auto dann bereits überreguliert seien. Am Donnerstag traf man sich vor Richter Peter Werner. Unfallanalytiker Professor Ingenieur Hans Bäumler aus Gebenbach hatte durch exakte Vermessung der Straße, der Helmspuren auf der Fahrbahn, der Fahrzeuge und der Bremsspuren den Unfallhergang rekonstruiert. Daraus könnte gefolgert werden, dass der Pkw nicht direkt hinter der Yamaha her gefahren sei. Auch habe die Rekonstruktion ergeben, dass der verunglückte Motorradfahrer bereits reglos auf der Straße gelegen sei, als ihn das Auto erfasste. Ein "verzögerter Reaktionsbeginn" sei nicht nachzuweisen, vielmehr sei es "normaler menschlicher Reflex: Weg von der Gefahr!", wenn der Autofahrer den Sturz noch beobachtet hatte. Die Kardinalfrage, ob der tragische Unfall vermeidbar gewesen wäre, vermochte auch der Sachverständige nicht zu beantworten. Es müsse für die Frage, welche Verletzungen schon beim Sturz entstanden waren und welche auf das Überfahren und Mitschleifen zurückzuführen sind, ein weiterer Experte, ein Trauma-Biomechaniker, hinzugezogen werden, sagte Bäumler. Rechtsanwältin Grusche Goldhammer (Wuppertal) legte Wert auf die Feststellung, dass ihr Mandant den Anprall des Motorradfahrers an die Leitplanke gesehen habe und seine Reaktion darauf das Ausweichen auf die Gegenfahrbahn gewesen sei. Nächste Instanz Nürnberg Richter Werner verkündet am 15. Mai um 9 Uhr seine Entscheidung, wie es weiter geht. Welche Quote des Verschuldens letztendlich festgestellt wird, ist laut Rechtsanwalt Schulze, völlig offen. Sehr wahrscheinlich ist auch der Gang zum Oberlandesgericht Nürnberg. Quelle: Der Neue Tag vom 25.04./26.04.15; Rubrik: Gemeinde Püchersreuth