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< Arzt erwischt den falschen Fuß
Weiden. (ca) Das Landgericht Weiden hat die Klage eines Motorradfahrers abgewiesen, der nach einem Unfall ein Pflegefall ist. Anwalt Dr. Burkhard Schulze hatte für den 58-jährigen Polizisten 450 000 Euro erstreiten wollen. Dagegen sprach Richter Peter Werner dem Autofahrer, der den Kradfahrer nach dem Sturz mitgeschleift hatte, Schadensersatz von 2800 Euro zu. Dr. Schulze kündigte am Dienstag Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg an. "Ich halte ein Rechtsmittel für durchaus aussichtsreich." Der Unfall hatte sich am Montagmorgen, 11. Juni 2012, gegen 6.40 Uhr ereignet. Der Polizeibeamte war auf seiner 150-PS-Yamaha auf der B15 im Schlatteintal (Gemeindebereich Püchersreuth) unterwegs. Hinter ihm fuhr der Alfa Romeo, am Steuer ein damals 52-Jähriger, beide Fahrer aus dem Landkreis Tirschenreuth. In einer Linkskurve stürzte der Motorradfahrer und prallte gegen die rechte Leitplanke. Das Motorrad schlitterte an der rechten Leitplanke noch 1000 Meter weiter. Der Körper des Motorradfahrers dagegen wurde zurück in Richtung Straßenmitte geschleudert. Zwei Monate "Intensiv" Der Alfa-Fahrer bremste stark ab und wich nach links aus. Dabei erfasste sein Wagen den dort Liegenden und schleifte ihn bis zum Stillstand des Fahrzeugs mit. Der Motorradfahrer erlitt bei dem Unfall unter anderem innere Verletzungen und zahlreiche Frakturen. Zwei Monate wurde er auf der Intensivstation behandelt. Der verheiratete Mann, früher sportlich, liegt heute als Pflegefall in einem Heim und ist kaum ansprechbar. Die Versicherung des Motorradfahrers regulierte den Schaden am Alfa Romeo zu einem Drittel, da sie dem Autofahrer eine Mitschuld anlastete. Der Alfa-Fahrer klagte daraufhin im Frühjahr, vertreten von Anwalt Dominic Kriegel, auch die Restzahlung von 2800 Euro ein. Anwalt Dr. Burkhard Schulze, der den Motorradfahrer vertritt, konterte in der Verhandlung vom 23. April mit einer Gegenklage auf 450 000 Euro Schmerzensgeld plus 6300 Euro Schadensersatz. Zudem wollte er einen "Feststeller", dass der Alfa-Fahrer künftig für 75 Prozent aller materiellen Schäden des Motorradfahrers aufkommen muss. Nach Ansicht von Schulze wäre ein Zusammenstoß vermeidbar gewesen, wenn der Alfa nicht nach links ausgewichen wäre, sondern einfach die Fahrspur gehalten hätte. Die Anwälte des Alfa-Fahrers hielten dagegen, dass ein Fahrer natürlich nach links ausweiche, wenn sich auf der rechten Seite der Unfall ereigne. Entscheidend für das Urteil war das Gutachten des Unfallanalytikers Prof.-Ing. Hans Bäumler, der dies als "normale Reaktion" bestätigte. Der Sturz des Motorrads beruhe auf "deutlich zu hoher Geschwindigkeit für diesen Kurvenradius", die Kurve sei so "selbst für sportlich ambitionierte Normalfahrer nicht beherrschbar" gewesen. Bäumler hatte eine Geschwindigkeit von 95 bis 112 km/h berechnet. Nicht beweisbar seien dagegen die Vorwürfe, der Alfa-Fahrer habe zu wenig Abstand gehalten und zu spät reagiert. Quelle: Der Neue Tag vom 28.05.15; Rubrik: Stadt Weiden
Motorradfahrer geht leer aus
Landgericht weist Klage auf 450 000 Euro Schmerzensgeld ab - Nachfolgender Autofahrer habe "normal reagiert"
Weiden. (ca) Das Landgericht Weiden hat die Klage eines Motorradfahrers abgewiesen, der nach einem Unfall ein Pflegefall ist. Anwalt Dr. Burkhard Schulze hatte für den 58-jährigen Polizisten 450 000 Euro erstreiten wollen. Dagegen sprach Richter Peter Werner dem Autofahrer, der den Kradfahrer nach dem Sturz mitgeschleift hatte, Schadensersatz von 2800 Euro zu. Dr. Schulze kündigte am Dienstag Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg an. "Ich halte ein Rechtsmittel für durchaus aussichtsreich." Der Unfall hatte sich am Montagmorgen, 11. Juni 2012, gegen 6.40 Uhr ereignet. Der Polizeibeamte war auf seiner 150-PS-Yamaha auf der B15 im Schlatteintal (Gemeindebereich Püchersreuth) unterwegs. Hinter ihm fuhr der Alfa Romeo, am Steuer ein damals 52-Jähriger, beide Fahrer aus dem Landkreis Tirschenreuth. In einer Linkskurve stürzte der Motorradfahrer und prallte gegen die rechte Leitplanke. Das Motorrad schlitterte an der rechten Leitplanke noch 1000 Meter weiter. Der Körper des Motorradfahrers dagegen wurde zurück in Richtung Straßenmitte geschleudert. Zwei Monate "Intensiv" Der Alfa-Fahrer bremste stark ab und wich nach links aus. Dabei erfasste sein Wagen den dort Liegenden und schleifte ihn bis zum Stillstand des Fahrzeugs mit. Der Motorradfahrer erlitt bei dem Unfall unter anderem innere Verletzungen und zahlreiche Frakturen. Zwei Monate wurde er auf der Intensivstation behandelt. Der verheiratete Mann, früher sportlich, liegt heute als Pflegefall in einem Heim und ist kaum ansprechbar. Die Versicherung des Motorradfahrers regulierte den Schaden am Alfa Romeo zu einem Drittel, da sie dem Autofahrer eine Mitschuld anlastete. Der Alfa-Fahrer klagte daraufhin im Frühjahr, vertreten von Anwalt Dominic Kriegel, auch die Restzahlung von 2800 Euro ein. Anwalt Dr. Burkhard Schulze, der den Motorradfahrer vertritt, konterte in der Verhandlung vom 23. April mit einer Gegenklage auf 450 000 Euro Schmerzensgeld plus 6300 Euro Schadensersatz. Zudem wollte er einen "Feststeller", dass der Alfa-Fahrer künftig für 75 Prozent aller materiellen Schäden des Motorradfahrers aufkommen muss. Nach Ansicht von Schulze wäre ein Zusammenstoß vermeidbar gewesen, wenn der Alfa nicht nach links ausgewichen wäre, sondern einfach die Fahrspur gehalten hätte. Die Anwälte des Alfa-Fahrers hielten dagegen, dass ein Fahrer natürlich nach links ausweiche, wenn sich auf der rechten Seite der Unfall ereigne. Entscheidend für das Urteil war das Gutachten des Unfallanalytikers Prof.-Ing. Hans Bäumler, der dies als "normale Reaktion" bestätigte. Der Sturz des Motorrads beruhe auf "deutlich zu hoher Geschwindigkeit für diesen Kurvenradius", die Kurve sei so "selbst für sportlich ambitionierte Normalfahrer nicht beherrschbar" gewesen. Bäumler hatte eine Geschwindigkeit von 95 bis 112 km/h berechnet. Nicht beweisbar seien dagegen die Vorwürfe, der Alfa-Fahrer habe zu wenig Abstand gehalten und zu spät reagiert. Quelle: Der Neue Tag vom 28.05.15; Rubrik: Stadt Weiden