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21.11.2015 00:00 Alter: 9 yrs
Von: Der Neue Tag

"Schwerer Fehler im Kreißsaal"

Die Klage in Amberg läuft seit zwei Jahren, sie könnte jetzt in ein entscheidendes Stadium treten. Vor tragischem Hintergrund allerdings: Ein mit schwersten Behinderungen zur Welt gekommener Junge ist heuer gestorben. Er war rund um die Uhr pflegebedürftig.


Amberg/ Schwandorf. (hwo) Der Weidener Anwalt Burkhard Schulze, der die Eltern des sieben Jahre alt gewordenen Leon H. vertritt, hat addiert, was er von einer Klinik im Kreis Schwandorf, deren gynäkologischem Belegearzt und einer Hebamme haben will: 1 850 455,20 Euro. Das sind die seit 2008 entstandenen Pflegekosten (monatlich 15 000 Euro) samt Schmerzensgeld. Einzelne Verhandlungstermine haben unterdessen mehrfach vor der 2. Zivilkammer des Amberger Landgerichts unter Vorsitz von Stefan Täschner stattgefunden. Nun gab es einen weiteren.   Im Mittelpunkt des Geschehens steht eine Frau aus dem Kreis Regensburg. Sie hatte sich vor sieben Jahren zur Entbindung in die 40 Kilometer von ihrem Heimatort entfernte Klinik begeben. Dort passierten dann gravierende Fehler. Das hat der nach Amberg gereiste Karlsruher Professor Andreas Mülller in einem 49-seitigen Gutachten festgestellt. Die Expertise ist schlichtweg vernichtend. Darin heißt es wörtlich: "Es liegt ein Fehlverhalten in jedem Abschnitt des Behandlungsverlaufs vor."   Überweisung sinnvoll   Der renommierte Geburtshelfer und Gynäkologe aus Karlsruhe bemängelte "fehlende Aufklärung und Beratung". Er wunderte sich auch darüber, dass es angesichts von Risiken zu keiner Überweisung der werdenden Mutter "an eine Klinik höherer Versorgungsstufe" kam. In der Geburtsabteilung habe man auf pathologisch erhobene Befunde nicht reagiert. Im weiteren Verlauf der Niederkunft sei die Alarmierung des Baby-Notarztes aus einem benachbarten Klinikum zu spät erfolgt. Das war heftig. Doch es kam noch drastischer.   Die Oberpfälzerin hatte bereits mehrere Geburten hinter sich. Dabei war einmal auch ein Kaiserschnitt notwendig geworden. Von daher stand eine Entbindung mit Gefahrenpotential bevor. Sie stellte sich dann auch ein. Die Herztöne des Baby wurden schwächer, es kam zu einer sogenannten Uterus-Ruptur (Gebärmutterriss). Im entscheidenden Stadium war die Hebamme außer Haus beim Einkaufen, auch der Belegarzt weilte nicht in der Klinik. Das durfte er zwar, jedoch hätte ein gynäkologisch geschulter Assistenzmediziner da sein müssen. Den gab es nicht. Als Leon H. zur Welt kam, war sein Gehirn bereits einige Zeit ohne Sauerstoffversorgung. Ein Anästhesist reanimierte den Jungen erfolgreich. Doch die dauerhafte Schwerstbehinderung war nicht abzuwenden.   Schwere Vorwürfe also in Richtung des Krankenhauses, der Hebamme und des Gynäkologen. Ihre Anwälte unterzogen jetzt den Professor aus Karlsruhe einer dreistündigen kritischen Befragung. Der Gelehrte blieb aber bei seinen Auffassungen. Müller war im Vorfeld zunächst von den Beklagten als befangen abgelehnt worden. Doch das Oberlandesgericht Nürnberg hatte ihn als unvoreingenommenen Experten bestätigt.   Unzulässiges Medikament   Der Patientin war im Verlauf ihres Klinikaufenthalts ein sogenannter "Wehencocktail" verabreicht worden, sie bekam auch ein Zäpfchen des Präparats Ovestin. "Dieses Medikament ist in der Schwangerschaft nicht zugelassen", ließ Professor Müller in seinem Gutachten erkennen und ergänzte, "Wehencocktails", mit Rizinusöl angereichert, gebe es an seinem Krankenhaus grundsätzlich nicht. Der Gutachter befand weiter: "Personelle und strukturelle Defizite dürfen keinesfalls zu schlechter Behandlung einer Schwangeren führen."     Ein Urteil ist nicht in Sicht. Bis Mitte Januar sollten sich nun die Beteiligten zum Gutachten des Experten äußern. Wenige Tage später will die Zivilkammer eine Entscheidung dazu verkünden, wie es prozessual weitergeht. Für die Eltern des kleinen Leon, der im August dieses Jahres starb, äußerte sich der Anwalt Burkhard Schulze: "Beide sind psychisch und physisch am Ende. Doch wenn die Leute jetzt nachgeben würden, entstünde für sie das unerträgliche Gefühl, dass die Beklagten mit dem vorzeitigen Tod von Leon noch belohnt würden." Leons Mutter wohnt dem Prozess von Beginn an bei. Zur Hebamme sagte die Frau: "Sie sollten mir in die Augen schauen."     Quelle: Der Neue Tag vom 21.11.15; Rubrik: Stadt Amberg/Schwandorf