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27.02.2016 00:00 Alter: 8 yrs
Von: Der Neue Tag

Fehler bei Leons Geburt

Leon kam mit schweren Hirnschäden zur Welt. Das Kind wurde zum Pflegefall und starb mit sieben Jahren. Nun hat das Landgericht Amberg in einem Grundurteil festgestellt: Ein Gynäkologe und eine Hebamme haben im Zusammenhang mit der Geburt gegen Pflichten verstoßen.   Von Wolfgang Houschka


Amberg/ Schwandorf. Die Schadensersatzklage ist seit über zwei Jahren bei der 2. Zivilkammer des Amberger Landgerichts anhängig. Sie wurde von dem Weidener Rechtsanwalt Burkhard Schulze im Namen eines aus der südlichen Oberpfalz stammenden Elternpaares erhoben.   Der Jurist geht dabei von einem Betrag in Höhe von 1,85 Millionen Euro aus. Darin enthalten sind Pflege- und Schmerzensgeld für Leon, der an Ostern 2008 in einer Klinik im Kreis Schwandorf mit gravierenden Hirnschädigungen das Licht der Welt erblickte. Der Bub war seit seiner Geburt rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen. Er starb im vergangenen Jahr mit sieben Jahren.   Im Verlauf der Auseinandersetzung hatte es mehrere Gutachten gegeben. Auf eines davon, von gerichtlicher Seite her veranlasst, stützt sich nun die 2. Zivilkammer. Der renommierte Arzt und Geburtshelfer Professor Andreas Müller aus Karlsruhe hatte es auf 49 Seiten verfasst und seine gewonnenen Erkenntnisse im November letzten Jahres der Zivilkammer unter Vorsitz des Richters Stefan Täschner vorgetragen.   Hebamme beim Einkaufen   In seiner Expertise hielt Professor Müller eine Reihe von Unzulänglichkeiten, Versäumnissen und Fehlern während des Geburtsvorgangs und auch schon in den Phasen davor für erwiesen. Er beschrieb es zusammenfassen als "nicht nachvollziehbar, warum notwendige Schritte unterlassen oder zu spät initiiert wurden". Die Hebamme war während der Geburt beim Einkaufen, der Gynäkologe - im Krankenhaus als Belegarzt tätig - befand sich beim Mittagessen. Dabei war bekannt, dass es sich bei der werdenden Mutter um eine Risikopatientin handelte.   Vor Gericht in Amberg sagte Müller weiter: "Es liegt ein Fehlverhalten in jedem Abschnitt des Behandlungsverlaufs vor." Während der Niederkunft bekam die Frau einen Riss in der Gebärmutter. Als Leon durch eine sogenannte Not-Sectio zur Welt kam, war sein Gehirn schon längere Zeit ohne Sauerstoffzufuhr.   Burkhard Schulzes Klage richtete sich gegen den Gynäkologen, die Hebamme und ferner gegen die Klinik. Nach der mündlichen Verhandlung im November hatte das Landgericht die Bekanntgabe weiterer Schritte für den Januar angekündigt. Diese Frist aber reichte den Richtern nicht. Sie verlängerten um vier Wochen und gaben nun in dieser Woche ihre Entscheidung bekannt. Nach Angaben des Amberger Langerichtssprechers Uli Hübner hielt die Zivilkammer in einem sogenannten Grundurteil Pflichtverstöße durch den Gynäkologen und die Hebamme für gegeben.   Diese Entscheidung, in der noch keinerlei finanzielle Beträge im Hinblick auf Pflege- und Schmerzensgeld enthalten sind, könne nun - so Gerichtssprecher Hübner - beim Oberlandesgericht Nürnberg angefochten werden. Die 2. Zivilkammer fällte aber auch ein sogenanntes Endurteil. Es betrifft die Klinik. Sie, so meinen die Richter nach eingehender Prüfung, treffe kein Verschulden am unheilvollen Ablauf der Geburt.   Eltern geben nicht nach   Zunächst hatten die Eltern für ihren pflegebedürftigen Sohn geklagt. Nach dessen Tod hielten sie die Klage aufrecht und führten sie fort. Das hatte Anwalt Schulze im November so erklärt: "Wenn die Leute jetzt nachgeben würden, entstünde für sie das unerträgliche Gefühl, dass die Beklagten mit dem vorzeitigen Tod des Buben noch belohnt würden."   Quelle: Der Neue Tag vom 27./28.02.2016; Rubrik: Bayern/Oberpfalz