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21.08.2010 00:00 Alter: 14 yrs
Von: Der Neue Tag

„Wie ein Lehrbub am Katzentisch"

In Ungnade gefallener Geschäftsbereichsleiter will Dienstwagen und Zweitbüro zurück


Weiden. (wd) Und plötzlich krachte seine Welt zusammen: Innerhalb weniger Tage hagelte es zwei Abmahnungen mit - in seinen Augen fadenscheinigen - Begründungen. Dann folge Schlag auf Schlag der Rattenschwanz: Prokura weg, Dienstwagen weg, das Zweitbüro in Regensburg abgesperrt. Doch ganz „klaglos" will der erfolgreiche Manager das Feld nicht räumen. Er wehrt sich vor Gericht. Der Geschäftsbereichsleiter eines großen Bildungsunternehmens in Ostbayern solle der Lächerlichkeit preis gegeben, demonstriert werden, folgerte Dr. Burkhard Schulze, der am Freitag den 49-jährigen vor dem Weidener Arbeitsgericht vertrat. Man könne auch von Mobbing sprechen, betonte der Anwalt, der ein „Schikane-Verbot" andeutete. Es sei untragbar, dass sein Mandant jetzt „wie ein Lehrbub am Katzentisch" der Sekretärin seinen Laptop anstöpseln müsse. Deshalb wolle er wieder zurück in sein Büro. Ebenfalls mit einer einstweiligen Verfügung sollte dem seit einigen Tagen dienstunfähigen, leitenden Mitarbeiter die private Nutzung seines Dienstwagens erlaubt werden. Christof Hubmann rügte für die Beklagte, das Arbeitsgericht Weiden sei nicht zuständig. Schließlich gehe es um das Zweitbüro in Regensburg. Veit Zitzmann, Vorsitzender Richter der vierten Kammer, machte Hubmann klar, dass Weiden zuständig sei: Der Kläger habe laut Arbeitsvertrag seinen Dienstort in der Stadt. „Jetzt sind wir schon mal da." Seit 19 Jahren angestellt, hatte der Kläger ein breit gefächertes Bildungsangebot aufgebaut. Mit seinem Team organisiert er jährlich 155 anspruchsvolle Kurse mit durchschnittlich 26 Teilnehmern in Ostbayern. Er koordiniert den Einsatz von 300 Referenten in Neumarkt, Regensburg, Amberg, Weiden, Kelheim und Cham. Der Arbeitsrichter machte schnell klar, dass der Arbeitgeber entscheide, welche Arbeitsmittel er seinen Mitarbeitern anbiete, ob und wie er sein „Direktionsrecht" wahrnehme. „Mit dem Zweitbüro sieht´s schlecht aus." Wo ein Dienstsitz zweckmäßig sei, entscheide nur der Arbeitgeber. Obwohl nicht schriftlich vereinbart, sei davon auszugehen, dass dem Kläger ein Dienstwagen zur privaten Nutzung zustehe, sagte Zitzmann. Der Kläger habe die Nutzung entsprechend versteuert und sich im privaten Umfeld auf den Dienstwagen eingerichtet. Eine Dringlichkeit, für den Dienstwagen eine Regelung treffen zu müssen, bestehe nicht, da die Ehefrau des Klägers als Lehrerin jetzt in den Ferien nicht auf ihren Wagen angewiesen sei. Erstaunlich schnell einigten sich die Parteien - auch um das Gesicht zu wahren: Der Kläger erhält zur bisherigen Nutzung seinen Dienstwagen zurück. Zugleich verzichtet er auf das Zweitbüro im Regensburger Gewerbepark. Allerdings ist dies nur ein „Frieden auf Zeit". In vier Wochen wird über die Abmahnungen verhandelt. Quelle: Der Neue Tag vom 21.08.2010, Rubrik: Stadt Weiden