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01.12.2017 12:19 Alter: 6 yrs
Von: Burkhard Schulze

150.000 Euro nach Amputation

Landgericht spricht dreifacher Mutter Schmerzensgeld zu


Das Landgericht Weiden hat einer dreifachen Mutter (37), der nach einer Blutvergiftung beide Beine amputiert werden mussten, 150 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Zudem müssen die Kliniken Nordoberpfalz AG eine lebenslange Rente von 150 Euro bestreiten und für künftige materielle Ansprüche, wie Verdienstausfall, aufkommen. Damit hat das Landgericht beinahe komplett einer Klage von Anwalt Dr. Burkhard Schulze entsprochen. Nur die Rente ist um die Hälfte niedriger als gefordert. Das Gericht verurteilte zudem allein das Klinikum zur Zahlung. Ungeschoren bleibt eine Nürnberger Gynäkologin, die ursprünglich mit beklagt gewesen war. In ihrer Praxis hatte die Weidenerin 2012 ambulant einen Eingriff vornehmen lassen. Daheim bekam die Patientin am nächsten Tag Fieber und Schmerzen. Aber erst nach drei Tagen wurde sie als Notfall ins Klinikum gebracht, wo man zu spät eine Blutvergiftung erkannte. Besser als Vergleich Bereits in der Güteverhandlung im Frühjahr hatten die Kliniken einen Vergleich angeboten (130 000 Euro, keine Rente), der von der dreifachen Mutter widerrufen wurde. Mit dem aktuellen Urteil der 1. Zivilkammer von Richter Viktor Mihl fährt sie nun deutlich besser. Gegen das aktuelle Urteil wäre noch Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg möglich. Klinik-Anwalt Carl Brünnig will dazu die Entscheidung des Prozessführers, der Versicherungskammer Bayern, abwarten. Ausschlaggebend für das Urteil war das Gutachten eines Frauenarztes einer Münchener Klinik, das sehr eindeutig ausfiel. Demnach hätte bei Einlieferung der Patientin "blind" mit einer Dreifach-Antibiose begonnen werden müssen: Die Frau hatte Fieber; ihre CRP-Entzündungswerte waren enorm. Zudem wurde ein bakteriologischer Abstrich versäumt ("unterlassene Befunderhebung"). Stattdessen vermutete man irrtümlich eine Eileiterschwangerschaft und operierte. Der Beginn einer "katastrophalen Entwicklung", so Schulze. Die Nürnberger Ärztin wäre im ursprünglichen Vergleich für 40 Prozent des Schmerzensgeldes herangezogen worden. Im Urteil ist sie außen vor: Der Eingriff erfolgte "lege artis", nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Die Gynäkologin habe auch korrekt reagiert, als der Ehemann am Folgetag in der Praxis anrief und die Schmerzen und Temperatur seiner Frau beschrieb. Sie hatte zu Ibuprofen und einer erneuten Vorstellung in ihrer Praxis oder im Krankenhaus geraten. Interessant: Viktor Mihl, Richter am Landgericht, hielt die Aufklärung, die in der Nürnberger Praxis erfolgte, zwar für unzureichend. Das bleibt in diesem Fall aber ohne Folgen, da das Gericht davon ausgeht, dass die Weidenerin den Eingriff so oder so hätte vornehmen lassen. Das Infektionsrisiko ist dabei generell gering. Um Leben und Tod Für die Frau hatten der späte Gang ins Klinikum und die Fehldiagnose dramatische Folgen. Wertvolle Zeit wurde verloren, bis die Sepsis erkannt wurde. Die Blutvergiftung mündete in ein Multi-Organversagen. Es ging um Leben und Tod: Bluttransfusionen, Luftröhrenschnitt, Sondenernährung, Katheter, Lähmung aller vier Gliedmaßen. Im Juni kam es zu Nekrosen an den Unterschenkeln und zur Verlegung in andere Kliniken. Im Januar 2013 erfolgte in Bamberg die Amputation der inzwischen mumifizierten Beine. Die Frau wog noch 36 Kilo. Anwalt Schulze beschrieb die zierliche 37-Jährige in der Güteverhandlung im Frühjahr als "Kämpferin". Sie trägt Prothesen und kann mit Gehhilfen laufen. Die Frau ist inzwischen Witwe und zieht die drei Kinder (jetzt 6, 11 und 12 Jahre) allein groß. Quelle „Der Neue Tag“ und „onetz.de“ – Veröffentlichung vom 1.12.2017
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