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01.08.2010 00:00 Alter: 14 yrs
Von: Der Neue Tag

Einigung "empfohlen"

Einigung "empfohlen" Richterin drängt auf Durchbruch bei neun Prozessen


Weiden. (wd) Inzwischen hat das Großbauvorhaben in der Tannenbergstraße, jetzt mit Adresse Friedrich-Ebert-Straße, bereits neun verschiedene Verfahren ausgelöst, die beim Verwaltungsgericht Regensburg bzw. beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof "anhängig" sind. Beim Orts- und Erörterungstermin in Weiden machte Ingrid Lindner den Beteiligten (Bauherrn, Nachbarn und Stadt sowie deren Bevollmächtigte) deutlich, dass sie auf eine Einigung dränge. Die Richterin am Verwaltungsgerichtshof verwies aber auch darauf, dass das Gericht sich nicht scheue zu entscheiden. Orts- und Erörterungstermin waren nichtöffentlich: Die Beteiligten attestierten der Richterin eine souveräne Moderation. Sie musste einige Anwesende auffordern, die sachliche Ebene nicht zu verlassen. Vor Ort, in der Tannenbergstraße, mussten die Beteiligten über eine Leiter auf die Erdgeschossdecke des eingestellten Baus klettern. Anschließend beurteilte die Richterin aus den Wohnungen im ersten und dritten Obergeschoss des bestehenden Anwesens in der Tannenbergstraße die Auswirkungen des unmittelbar angrenzenden Neubaus, der nach den alten Plänen eine über 14 Meter hohe und 4,90 Meter lange Wand unmittelbar an den Balkonen der Nachbar vorsah. Inzwischen hat der Investor aus eigenen Stücken in seinen Planungen diese Wand deutlich verkürzt. Dennoch sah die Richterin den gangbaren Kompromiss in einer weiteren Reduzierung auf nur mehr 2,75 Meter im Versatz der Gebäude. Nach der sehr konzentriert geführten Erörterung drückten sowohl Dr. Burkhard Schulze für die klagenden Nachbarn als auch Clemens Sammet für den Bauträger die Hoffnung aus, dass das Gericht die Lösung in einem Kompromiss finde, der allen Interessen gerecht werde. Bei der Dimensionierung des Gebäudeversatzes des Neubaus zum „Altbau" in der Tannenbergstraße trennen die Parteien inzwischen nicht mehr viele Meter - sondern nur etwa 20 Zentimeter. Nach dem Erörterungstermin sehen die Juristen „ein grundsätzliches Signal für einen umfassenden Vergleichsvorschlag". Die Zeichen stünden generell in Richtung Einigung. Aus Respekt vor dem Gericht wollte sich Rechtsdezernent Hermann Hubmann wegen der „Nichtöffentlichkeit" nicht zur Sache äußern. Er sprach deshalb von konstruktiven Gesprächen. Entscheidungen seien nicht getroffen worden. Vor einer Lösung steht offenbar auch der Streit um den Privatweg, mit dem bisher die klagenden Nachbarn, aber auch das Neubauprojekt (rund 30 Eigentumswohnungen) erschlossen werden. Das Normenkontrollverfahren gegen die Bebauungsplan-Änderung, in der die 6,10 Meter breite Zufahrt öffentlich gewidmet wird, hat offenbar wenig Aussicht auf Erfolg. Nach Ansicht der Richterin erfahre die bestehende Wohnanlage eine deutliche Aufwertung, wenn sie „öffentlich erschlossen" werde.
Der Streit um eine zusätzliche Verkehrsbelastung durch die Bewohner der neuen Wohnungen, so ihr Vorschlag, ließe sich durch Poller lösen: Damit wäre die Zufahrt zum Neubau eben nur noch über die Friedrich-Ebert-Straße möglich.
Quelle: Der Neue Tag, Rubrik: Stadt Weiden