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21.05.2011 00:00 Alter: 13 yrs
Von: Der Neue Tag

Handwerk auf rissigem Boden

Landgericht ändert Urteil des Amtsgerichts: Parkettleger haftet für fehlerhaftes Bambus-Material


Weiden. (ca) Der Handwerker wird schwer schlucken: Nach einem Urteil des Landgerichts haftet er nicht nur für seine Arbeitsleistung, sondern auch für das Material. Eine Weidener Familie hatte einen Parkettlegemeister verklagt, nachdem das helle Bambusparkett in ihrem Wohnzimmer immer mehr schwarze Längsrisse bekommen hatte. Auf die Firma kommt damit ein Gesamtschadensersatz von 14.000,00 Euro zu. Damit änderte das Landgericht ein Urteil des Amtsgerichts Weiden, das den Handwerker nicht in der Haftung sah. Auf einen Vergleichsvorschlag der Familie, nur das Material für ein neues Parkett zu liefern, hatte sich der Unternehmer (leichtsinnigerweise) nicht eingelassen, darauf vertrauend, dass das erstinstanzliche Urteil halten würde. Die Vorgeschichte: Die Weidener Familie hatte für ihr Wohnzimmer bei einem Fachbetrieb für Parkett- und Bodenbeläge „Bambusfertigparkett hell lackiert" zum Liefern und Einbauen für 3400 Euro bestellt. Ein sehr heller und freundlicher Belag. Groß war die Enttäuschung als sich nach einigen Wochen in immer stärkerem Ausmaß dunkle Längsrillen im Belag zeigten. Nach dem Scheitern von außergerichtlichen Verhandlungen zog die Familie - gestützt auf ein Privatgutachten - mit ihrem Anwalt Dr. Burkhard Schulze vor Gericht. „Falsches Nutzerverhalten" Der Amtsrichter holte ein Sachverständigengutachten ein, das die Auffassung vertrat, die Trockenrisse innerhalb der Deckschichtlamellen seien nicht auf handwerkliche Fehler zurückzuführen. Der Experte hielt vielmehr „falsches Nutzerverhalten" für möglich, wie zu geringe relative Luftfeuchtigkeit. Rechtsanwalt Schulze riet zur Berufung, da der Handwerker nicht nur für seine Leistungen, sondern auch für das Material hafte. Auch das Material müsse deshalb untersucht werden. Das Landgericht unter Vorsitz von Richter Georg Grüner holte ein weiteres Gutachten ein. Dieser Sachverständige sah nun „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" den Grund für die Rissbildung in einer nicht sachgerechten Herstellung der Decklamellenschicht. Er vermutet Verleimungsfehler oder auch eine zu hohe Materialfeuchtigkeit der Decklamelle beim Verleimen. Ein möglicher weiterer Grund könnte auch ein zu frühes Schlagen des Bambusrohres gewesen sein, wenn dieses noch zu wenig verholzt sei. Das Landgericht hat daraufhin im April das Urteil des Amtsgerichts geändert. Der Richter gab der Klage auf Rückzahlung des Werklohnes statt.   Der Handwerker sei verantwortlich für ein mangelfreies Werk, auch wenn dies auf einen für Handwerker nicht erkennbaren Materialfehler des Parketts zurückgehe. Auf die Firma kommt damit ein Gesamtschadensersatz von rund 14 000 Euro zu (Rückerstattung Werklohn mit Zinsen 4000 Euro, Kosten für zwei Anwälte 4000 Euro, Sachverständigenkosten 5000 Euro, Gerichtskosten 1000 Euro). „Pikant": Vorstandskollege Für „besonders pikant" hält Jurist Dr. Schulze, dass der erste Sachverständige, der sich auf die Frage eines schuldhaften handwerklichen Fehlers beschränkte, ein Vorstandskollege des beklagten Unternehmers war. Er habe dies bei der Annahme des Gutachtensauftrags nicht offen gelegt. Das Landgericht ließ die Revision nicht zu, so dass das Urteil rechtskräftig wurde.
Quelle: Der Neue Tag vom 21.05.11, Rubrik: Stadt Weiden