Aktuelle Pressemeldung

20.03.2010 00:00 Alter: 14 yrs
Von: Dr. Burkhard Schulze

Auf Bedenken hinweisen

Prüfungs- und Anzeigepflicht des Auftragnehmers


Dass der Bauunternehmer/Handwerker ein mängelfreies und funktionstaugliches Werk schuldet, ist allgemein bekannt. Weniger bekannt ist, dass der Handwerker auch die Vorleistungen anderer am Bau Beteiligter untersuchen, und daraufhin zu begutachten hat, ob diese geeignet sind als Grundlage für seine Werkleistung. Diese Verpflichtungen gehen weit über den "Beratungsservice" des Handwerkers hinaus. So hat der Bauunternehmer seine Bedenken gegen die Gewerke anderer Unternehmer, bevor er mit seiner Leistung beginnt, unverzüglich mitzuteilen -zweckmäßigerweise schriftlich-. Der Fußbodenverleger muss vor der Verlegung prüfen ob der Estrich getrocknet ist. Wer den Oberbelag auf Außenbalkonen aufbringt, muss sich vergewissern ob der vorhandene Aufbau der Balkonflächen die erforderliche Abdichtung gegen Niederschläge gewährleistet. Der Pflasterer muss die Verdichtung des Untergrunds nachprüfen, damit sich nicht später sein Pflaster senkt usw. Aber auch wenn der Bauherr den Auftragnehmer mit der Verarbeitung selbst gestellter Baumaterialien (die er sich vielleicht im Baumarkt besorgt hat) beauftragt, muss der Unternehmer die Güte und Brauchbarkeit der von ihm gelieferten Stoffe oder Bauteile prüfen und Bedenken mitteilen. Verletzt der Unternehmer diese Prüfungspflichten, macht er sich im Rahmen der Gewährleistung schadensersatzpflichtig. Das kann ihn teuer zu stehen kommen, weil nicht nur die eigene Arbeit wiederholt werden muss, sondern, wenn der Mangel erst später offensichtlich wird,  zwischenzeitlich der Bauherr unter Umständen aus seinem Haus ausziehen und auf Kosten des Unternehmers ins Hotel ziehen muss. Diese sog. Folgekosten übersteigen oft den eigentlichen Aufwand für die Mängelbeseitigung um ein Vielfaches. Andererseits sind es gerade diese Pflichten, die die Qualität des Handwerkers und den Unterschied zum "Heimwerker" ausmachen. Angesichts der sich immer mehr ausbreitenden Baumärkte und der boomenden "Schattenwirtschaft" sind es gerade diese Hinweis- und Beratungspflichten der Handwerksbetriebe, die entscheidend sein sollten eine Fachfirma zu beauftragen. Oft kommt das, was auf den ersten Blick billig erscheint, im Nachhinein den Bauherrn teuer zu stehen. Der Bauherr wird im Zweifel fundierte rechtliche Beratung in Anspruch nehmen müssen, um zu entscheiden an wen er sich halten muss, wenn mehrere Unternehmer als Verantwortliche in Betracht kommen. Die Lage für den Bauherrn erscheint oft unübersichtlich. RA Dr. Burkhard Schulze   Quelle: Der Neue Tag vom 20.03.2010, Rubrik: Recht im Alltag