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20.07.2012 00:00 Alter: 12 yrs
Von: Der Neue Tag

Nebenklage: Dr. Burkhard Schulze begleitet Stephanies Familie durchs Strafverfahren


Die Familie von Stephanie S. hat sich für den Mordprozess gegen Alexander S. einen prominenten Nebenkläger ausgewählt: Der Weidener Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze begleitet die Vohenstraußer durch das Strafverfahren. So hätten sie die Möglichkeit, ihre Rechte effizient wahrzunehmen. Der Staat übernimmt dafür die Kosten. „Die Nebenklage ist nach dem Gesetz die förmliche Unterstützung der öffentlichen Klage der Staatsanwaltschaft durch eine mit eigenen prozessualen Rechten ausgestattete Privatperson", erklärt Schulze. In diesem Fall die Eltern der Ermordeten. Ziel sei die Bestrafung des Angeklagten. Die Nebenklage habe für das Opfer einer Straftat beziehungsweise für einen Angehörigen grundlegende Bedeutung. Ohne Nebenklägerstatus seien die Angehörigen des Opfers in der gerichtlichen Hauptverhandlung allenfalls Zeugen oder „personifiziertes Beweismittel und damit bloßes Objekt des Strafverfahrens", wie es in der Literatur heißt. Damit bliebe ihnen lediglich die Rolle eines einfachen Zuhörers ohne besondere Rechte. Die Zulassung als Nebenkläger ermöglicht die Stellung eines selbständigen Verfahrensbeteiligten, der in der Ausübung seiner Rechte auch von der Staatsanwaltschaft unabhängig sei. „Er ist daher nicht mehr nur als bloßer Gehilfe der Staatsanwaltschaft zu betrachten", weiß Schulze. „Der Nebenkläger hat Anwesenheitsrecht, darf Fragen und Beweisanträge stellen, Erklärungen abgeben, Plädoyers halten und Rechtsmittel einlegen", ergänzt Richter Markus Fillinger, Pressesprecher des Landgerichts. Zudem gebe es sogar die Möglichkeit, bereits im Strafverfahren Schmerzensgeld für die Opfer einzuklagen. Dafür wäre ein Adhäsionsverfahren notwendig, dass die Nebenklage im Vohenstraußer Mordfall aber nicht beantragt habe, verrät Fillinger. Sinn und Zweck der Nebenklage bestehen in erster Linie darin, den Bedürfnissen des Verletzten oder den Angehörigen auf Genugtuung entgegenzukommen. Das Opferschutzgesetz, das zur Nebenklage gehört, betont besonders die Schutzfunktion der Nebenklage. Mit ihr wird dem Verletzten oder dem Angehörigen die Chance gegeben, sich oder das Opfer vor dem Vorwurf zu schützen, es sei kein oder jedenfalls kein „unschuldiges Opfer". (ms)   Quelle: Der Neue Tag vom 20.07.2012, Rubrik: Stadt Vohenstrauß