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23.07.2012 00:00 Alter: 12 yrs
Von: Der Neue Tag

Nicht konsequent reagiert

Mordprozess: Schwere Vorwürfe gegen Vohenstraußer Polizei - Leupold beruhigt


Weiden/Vohenstrauß. (rns) Im Schwurgerichtsprozess gegen Alexander S. erhoben Nebenkläger und Verteidiger am Freitag schwere Vorwürfe gegen die Vohenstraußer Polizei. Hätte man früher etwas gegen den Stalker unternehmen müssen? Hätte dadurch verhindert werden können, dass er die junge Mutter am 4. November mit drei Messerstichen töten würde? „Danach weiß man es immer besser", verglich Landgerichtspräsident Walter Leupold die Tätigkeit der Polizei mit der Arbeit eines Arztes und eines Pathologen. Heftig kritisiert hatten Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze und Verteidiger Hubertus Werner, dass die Vohenstraußer Gesetzeshüter nicht mit voller Konsequenz reagiert hatte, als die später Getötete und ihre Mutter erschienen waren und von den Nachstellungen des 23-jährigen berichtet hatten. Erst die Weidener Kripo hatte eine Anzeige wegen „Stalkings" aufgenommen. Die Mutter, die sich als „psychologisch geschult" bezeichnete, hatte von den Vohenstraußer Beamten eine „Rundum-Überwachung" ihrer Tochter gefordert. Sie habe gesagt, dass - aus ihrer Erfahrung als „angehende Psychologin" heraus - der 23-jährige als „gefährlich" einzustufen sei, berichtete ein 54-jähriger Polizist. Anzeichen für eine schwere Straftat, nach welcher der Wunsch der Mutter zu erfüllen gewesen wäre, hätten aber zu keinem Zeitpunkt vorgelegen, bemerkte ein anderer Beamter. Die Mutter habe, seiner Meinung nach „dramatisch übertrieben" - im Gegensatz zu ihrer Tochter, berichtete ein anderer Polizist. Leupold beruhigte die Parteien und wies darauf hin, dass die Vohenstraußer Beamten ja nicht untätig gewesen waren. Schon nach der ersten Beschwerde der später Getöteten hätten sie dem 23-jährigen Hessen verboten, sich in der Straße aufzuhalten, wo die 21-jährige lebte. Nachdrücklich hatten sie dem Lageristen klar gemacht, dass er mit Konsequenzen zu rechnen habe, wenn er die Alleinerziehende weiter belästigt. Am Freitagnachmittag kam als Zeugin die Mitarbeiterin eines Hotels zu Wort. Die junge Frau hatte öfter mit dem Gast geredet. Sie berichtete, dass der Mann große Angst gehabt habe - dass ihn seine Internet-Bekanntschaft nur verschmähen würde, weil sie einen Anderen hätte. Die Verhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts wird heute um 9.00 Uhr fortgesetzt.   Quelle: Der Neue Tag vom 23.07.2012, Rubrik: Stadt Weiden/Vohenstrauß