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27.09.2012 00:00 Alter: 12 yrs
Von: Der Neue Tag

22 000 Euro für verkorkste Operation

Behandlungsfehler im Krankenhaus Vohenstrauß - Einigung in der Güteverhandlung


Vohenstrauß/Weiden. (rns) Mit einer komplizierten Oberschenkelhalsfraktur nach einem Sturz kam eine Vohenstraußerin vor knapp acht Jahren ins dortige Krankenhaus. Am Silverstertag 2004 wurde sie operiert. Allerdings nicht „lege artis" - nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Die Folge: Die Knochen wuchsen nicht richtig zusammen. Ein Vierteljahr später musste die 66-Jährige abermals unters Messer und eineinhalb Jahre später bei den „Barmherzigen Brüdern" in Regensburg noch einmal. Da es unstrittig war, dass die ersten Schrauben nicht ordnungsgemäß eingebracht worden waren, zahlte die hinter dem Krankenhaus stehende Versicherung schon einmal 2000 Euro vorab als Schmerzensgeld. Da aber nun, acht Jahre nach dem Vorfall, die Frau immer noch schwer gehbehindert ist und sie im Haushalt auf die Hilfe ihrer Tochter angewiesen ist, klagt sie mit Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze auf weitere 25 000,00 Euro sowie den Ersatz aller künftigen Schäden. Dr. Reinhard Hechtel, Oberarzt am Klinikum Landshut, sagte als Sachverständiger aus, dass nach Röntgenbildern vom Juli 2008 die knöcherne Durchwachsung nachgewiesen sei. Ab diesem Zeitpunkt sei die Hausfrau als geheilt anzusehen gewesen. Bei derart schweren Brüchen behielten fast alle Patienten Behinderungen zurück. Die danach verbliebenden Beschwerden wären auch bei korrekter Erstversorgung geblieben. Teilweise seien sie auch dem Alter der Patientin geschuldet. Man könne dem Operateur in Vohenstrauß also höchstens zwei bis drei Jahre Verzögerung der Heilbehandlung anlasten. Rechtsanwalt Carl Brünnig nahm Rücksprache mit der Bayerischen Versicherungskammer, die für die Haftung des Klinikums in diesem Fall geradesteht. Nach langem Hin und Her einigten sich die Rechtsanwälte Brünnig und Schulze auf Vorschlag der Richter Viktor Mihl, Peter Frischholz und Thomas Hys dann darauf, dass sämtliche materiellen und immateriellen Schäden durch die Zahlung von weiteren 20 000,00 Euro abgegolten werden. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin drei und die Beklagte vier Siebtel zu tragen.   Quelle: Der Neue Tag vom 27.09.2012, Rubrik: Vohenstrauß/Stadt Weiden