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13.10.2012 00:00 Alter: 12 yrs
Von: Der Neue Tag

Bewährung nach Gasexplosion

Lebensmüder Pechvogel in Moltkestraße - Staatsanwalt forderte drei Jahre Haft


Weiden. (rns) Der Weidener wollte seinem Leben ein Ende setzen, drehte dazu in seiner Wohnung eine Propangasflasche auf. Dann überlegte es sich der 55-Jährige anders - und hätte sein Vorhaben beinahe gerade deshalb erreicht: Eine gewaltige Gas-Explosion erschütterte vor einem Jahr das Haus in der Moltkestraße (wir berichteten), verletzte ihn schwer. Um sich zu beruhigen, hatte sich der starke Raucher eine Zigarette angezündet. Nun stand der Weidner vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Peter Werner. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für den Mann. Der Auslöser der damaligen Verzweiflungstat: Der Geschiedene hatte „Stress" mit einer Bekannten. Außerdem hätte er eine Freiheitsstrafe wegen Verletzung der Unterhaltspflicht antreten sollen. Nach einer Weile verließ den stark alkoholisierten Mann der Mut, und er drehte die Gasflasche wieder zu. Als er sich den Glimmstängel anzündete, richtete die Explosion einen Schaden von etwa 30000 Euro an. Der Weidener selbst musste wegen Verbrennungen an Händen und Gesicht mit dem Hubschrauber ins Klinikum nach Nürnberg gebracht werden. Eine Frau auf der gegenüber liegenden Straßenseite wurde durch Glassplitter leicht verletzt. Staatsanwalt Hans-Christopher Theißen klagte den 55-Jährigen wegen „Herbeiführens einer Explosion" an. Er habe bei seinem Vorhaben „billigend den Tod oder die Verletzung anderer Bewohner in Kauf genommen". Dem hielt Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze entgegen, dass sein Mandant die Selbsttötungsabsicht aufgegeben hatte. Das nachfolgende Entzünden des Gas-Luft-Gemischs sei zwar fahrlässig gewesen, aber nicht vorsätzlich. Auch wies Dr. Schulze auf die hohe Alkoholisierung seines Mandanten hin. 1,7 Promille waren später nachgewiesen worden. Gegenüber der Notärztin hatte der Verletzte sofort nach deren Eintreffen gesagt, dass er nur sich selbst hätte töten wollen. Für die fahrlässige Tat hielt Verteidiger Dr. Schulze eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Richter Werner und die Schöffen folgten Schulzes Argumentation und verurteilten den Angeklagten zu 15 Monaten auf Bewährung. Quelle: Der Neue Tag v. 13.10.2012; Rubrik: Stadt Weiden