Das allgemeine Zivilrecht

Neben den speziellen Rechtsgebieten, wie beispielsweise das Familienrecht oder das Arbeitsrecht beinhaltet das BGB eine Fülle anderer Rechtsgebiete, die hier unter dem Namen des allgemeinen Zivilrechts zusammengefasst sind. Hierzu gehören Probleme aus dem Gebiet des Schuld- und Sachenrechtes. Die Tätigkeit erstreckt sich hier insbesondere auf Kauf-, Dienst- und Werkverträge, sowie sämtliche Verbraucherschutzfragen, sowie auf das Reiserecht.