Das Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für Arbeitgeber erstreckt sich die Tätigkeit insbesondere auf Überprüfung, Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie die Beratung und Vertretung, wenn es um die Einhaltung von Vertragsbedingungen und die Beendigung des Arbeitsvertrages geht. Insbesondere die Kündigung eines Arbeitnehmers setzt oft eine umfangreiche Abklärung der rechtlichen Gegebenheiten (Kündigungsschutz, Fristen, etc.) voraus.

Für Arbeitnehmer erstreckt sich das Tätigwerden insbesondere auch auf die Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen, Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Befristungen (Entfristungsklagen) und sämtliche Streitigkeiten hinsichtlich des Themas Lohn, Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub.