Das Bau- & Architektenrecht

Im Bau- & Architektenrecht sind wir insbesondere im Rahmen der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung sowie Abwehr von Erfüllungs-, Gewährleistungs-, Schadensersatz- und Vergütungsansprüchen tätig. Dazu gehört auch die Durchführung selbstständiger Beweisverfahren. Ebenso bieten wir juristische Beratung von Bauherrn, Bauunternehmen und Architekten in allen Fragen des privaten Baurecht an. Schließlich gehört zu unserer Tätigkeit auch die Erstellung und Prüfung von baurechtlichen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.