Das Erbrecht

Hiervon umfasst ist sowohl die Regelung des Nachlasses nach den gesetzlichen Vorschriften (gesetzliche Erbfolge), als auch die gewillkürte Erbfolge durch letztwillige Verfügung, wie zum Beispiel das Testament. Die Tätigkeit erstreckt sich sowohl auf die Beratung hinsichtlich der Frage, welche Vorsorge und Regelungen für den Nachlassfall zu treffen sind (Erstellen von Testamenten, Erbverträgen, etc.), als auch die Vertretung bei der Durchsetzung von Erbansprüchen, Erbausgleichsansprüchen, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.