Das Familienrecht

Das Familienrecht umfasst alle Fragen auf dem Gebiet des Ehe-, Eheschließungsrechts, des Lebenspartnerschaftsrechts, des Unterhaltsrechts, des Sorge- und Umgangsrechts.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich sowohl auf die Beratung, zum Beispiel über die Folgen einer möglichen Trennung und Scheidung oder hinsichtlich des Abschlusses eines Ehevertrages, als auch auf die Vertretung in den verschiedenen familienrechtlichen Gebieten, wie die Berechnung des Kindes- und Ehegattenunterhaltes, Regelung der elterlichen Sorge und des Kindesumgangs, Vermögensauseinandersetzung, Aufteilung der gemeinsamen Darlehen, Durchführung des Zugewinnausgleichs, sowie die Durchsetzung sonstiger familienrechtlicher Ansprüche.

Soweit eine Einigung in den die Scheidung betreffenden Fragen möglich ist, werden wir in Ihrem Interesse versuchen, eine nerven-, zeit- und geldsparende Einigung zu erreichen. In Fällen, in denen eine Einigung aussichtslos ist, werden wir selbstverständlich Ihre Interessen mit allen gegebenen Mitteln verteidigen, bzw. Ihre Ansprüche durchsetzen.