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01.08.2013 00:00 Alter: 11 yrs
Von: Der Neue Tag

Arzt erwischt den falschen Fuß

Hammerzeh operiert - 10 000 Euro Schmerzensgeld


Weiden. (rns) „Von Versicherungen bin ich einiges gewohnt. Aber das ist schon heftig", stellte Vorsitzender Richter Viktor Mihl am Mittwoch fest. Vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts hatte ein Mann aus dem östlichen Landkreis Neustadt/WN gegen einen Weidener Orthopäden auf
10 000 Euro Schmerzensgeld geklagt, weil ihn dieser am falschen Fuß operiert hatte. Im April letzten Jahres hatte sich der 46-Jährige in der Gemeinschaftspraxis des Arztes wegen Beschwerden am linken Fuß vorgestellt. Nach Untersuchungen und Röntgenaufnahmen wurde ein Hammerzeh diagnostiziert, der kurz darauf im Krankenhaus Neustadt/WN operativ korrigiert werden sollte. Schon falschen Fuß rasiert Hier nahm das Verhängnis seinen Lauf. Der rechte Fuß wurde rasiert. Am linken zog man dem Mann einen Strumpf an. In einem komplikationslosen Eingriff in Vollnarkose wurde die Hammerzehe operiert - nur leider am falschen Fuß. Als er später, mit Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Schulze, Schmerzensgeld forderte, antwortete ihm die Versicherung des Arztes, dass dieser Fuß sicher auch einmal hätte operiert werden müssen. Es sei also nicht der Fuß verwechselt worden, sondern lediglich der Zeitpunkt der Operationen. Die Versicherung zahlte 1000 Euro. Die Ausfallzeiten in der Arbeit des Hotel-Geschäftsführers könnten aber nicht erstattet werden, da sie bei einer Operation am rechten Fuß später einmal sowieso angefallen wären. Nur: Am rechten Fuß will der Operierte nie Beschwerden gehabt haben. Außerdem wollte die Versicherung dem Patienten eine Mitschuld geben. Er hätte bei den OP-Vorbereitungen darauf aufmerksam machen müssen, dass es sich um die Zehe am linken Fuß handele. Nur: Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann schon Kopfhörer zur Musikberieselung auf den Ohren und war durch Spritzen im Dämmerschlaf. „Ziemlich dreist" fanden die Richter Mihl, Peter Frischholz und Thomas Hys die Argumentation der Versicherung. Dass ein „grober Behandlungsfehler" des Operateurs vorliege, sei eindeutig. Es ging schließlich nur mehr um die Höhe der Entschädigung. Nach einigem Feilschen zwischen den Rechtsanwälten Dr. Schulze und Edmund Giebler einigte manh sich auf einen Vergleich. Mit der Zahlung von weiteren 10 000 Euro plus dem Anwaltskosten und neun Zehntel der Gerichtskosten sind sämtliche Ansprüche abgegolten.   Quelle: Der Neue Tag vom 01.08.2013; Rubrik: Stadt Weiden