Aktuelles Urteil

28.03.2012 00:00 Alter: 13 yrs
Von: Axel Springer AG

28.03.12 I Verbraucher

BGH-Urteil schützt Ebay-Käufer besser vor Plagiaten


Der Bundesgerichtshof hat ein wichtiges Grundsatzurteil zu Rechten im Internet gefällt. Einem Waren-Anbieter droht Schadensersatz, wenn er nicht klar macht, dass es sich um ein Plagiat handelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) schützt durch eine Urteil nun Verbraucher besser vor dem Ersteigern vermeintlich echter Luxusartikel auf Internetplattformen. Die Anbieter gefälschter Waren müssen unter Umständen Schadenersatz bis zum Preis des Originals zahlen, wenn sie nicht deutlich darauf hinweisen, dass es sich bei ihren Waren um Plagiate handelt, wie der BGH in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. (Az: VIII ZER 244/10) Im aktuellen Fall hatte der Kläger auf der Internetplattform Ebay ein vermeintlich echtes und neues Luxus-Handy der Marke Vertu für 782 Euro ersteigert und bekam einen billigen Nachbau. Er fordert nun vom Anbieter die Differenz zum Ladenpreis von 24.000 Euro für ein echtes Vertu als Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte die Klage unter anderem mit der Begründung zurückgewiesen, gegen die Echtheit des Handys spreche der geringe Startpreis bei der Auktion von nur einem Euro. BGH verweist die Klage an untere Instanz zurück Der BGH folgte dem jedoch nicht: Der bei Internetauktionen erzielbare Preis ergebe sich aus den Maximalgeboten der Interessenten und sei deshalb von dem Startpreis völlig unabhängig. Zudem seien niedrige Startpreise üblich, weil die Anbieter damit Auktionskosten sparten. Nun muss das Oberlandesgericht Saarbrücken nach Maßgabe des BGH prüfen, ob das Angebot und die Beschreibung des Handys auf einen „verständigen Käufer" den Eindruck erweckt, es handele sich um ein echtes, mit Edelsteinen besetztes Vertu-Gerät. Dafür könnte aus Sicht des BGH bereits die Überschrift des Angebots sprechen, das sich „an alle  Liebhaber von Vertu" richtet.
AFP/dma
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